Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung UDONIA Seitenstetten Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grüne Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Allgemeines – Europawahl 2024

Hinweis:

Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das Ergebnis der Europawahl 2024.

In Österreich wurden am 9. Juni 2024 die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt (20 Mitglieder von insgesamt 720). Als Stichtag wurde der 26. März 2024 festgesetzt. Die Europawahl 2024 fand in allen 27 Mitgliedstaaten zwischen dem 6. Juni und dem 9. Juni 2024 statt.

Die Europawahl ist eine Direktwahl, bei der die Stimme für eine kandidierende Partei abgegeben wird. Welche Kandidatinnen/Kandidaten in das Europäische Parlament einziehen, ergibt sich − abhängig vom Wahlergebnis − aus deren Reihung innerhalb der Partei und dem Ergebnis der Auswertung der Vorzugsstimmen. Die Gesetzgebungsperiode des Europäischen Parlaments beträgt fünf Jahre.

Das Europäische Parlament vertritt alle Bürgerinnen/Bürger der EU-Mitgliedstaaten und hat weitreichende Befugnisse, vor allem die Mitwirkung an der Gesetzgebung in der EU, Haushaltsbefugnisse und demokratische Kontrollrechte in Bezug auf die EU-Institutionen. Darüber hinaus wählt das Europäische Parlament die Präsidentin/den Präsidenten der Europäischen Kommission auf Basis eines Kandidatenvorschlags des Europäischen Rates. Da die Amtszeit der amtierenden Präsidentin im Jahr 2024 endet, wirkte sich das Ergebnis der Europawahl auch auf die Ernennung ihrer Nachfolgerin/ihres Nachfolgers aus. 

Hinweis:

Das Bundesministerium für Inneres hatte für alle Fragen rund um die Europawahl eine Hotline eingerichtet: von Montag bis Freitag konnte von 8 bis 17 Uhr kostenlos über die Telefonnummer 0800 202220 angerufen werden, vom Ausland aus war die Hotline unter +43 1 53126 2700 zu erreichen.

Wahlgrundsätze

Die Europawahl erfolgt allgemein, frei, geheim und unmittelbar. Es wird das System des Verhältniswahlrechts angewandt. So wie bei Nationalratswahlen können auch bei Europawahlen Vorzugsstimmen vergeben werden. Auch in anderen Aspekten gleicht die Europawahl im Wesentlichen einer Nationalratswahl (z.B. bei der Möglichkeit, per Briefwahl, Wahlkarte oder vor einer "fliegenden Wahlkommission" abzustimmen etc.). Für die Sitzvergabe können die Mitgliedstaaten eine Mindestschwelle von höchstens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen festlegen. In Österreich gilt − wie bei Nationalratswahlen − die Vier-Prozent-Hürde.

Neuerungen durch die Wahlrechtsreform 2023

  • Nachverfolgbarkeit von Wahlkarten: Wahkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler können bei postalischer Zustellung den Status ihrer Wahlkarte (z.B. "ausgestellt", "bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt") elektronisch nachverfolgen.
  • "Vorwahltag mit Wahlkarte": Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler haben die Möglichkeit, ihre Stimme gleich bei persönlicher Abholung der Wahlkarte bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat abzugeben.
  • Auszählung der Wahlkarten am Wahltag: Damit fließen die Stimmen der Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler schon am Wahltag unmittelbar in die Ermittlung des Wahlergebnisses ein.
  • Wahlkundmachung und Wählerevidenz: Wie viele Personen in einer Wohnung wahlberechtigt sind, geht aus der Kundmachung im Haus nicht mehr hervor. Im Gegenzug kann die eigene Eintragung in die Wählerevidenz mit der ID-Austria (id-austria.gv.at) überprüft werden. Der erforderliche QR-Code ergibt sich aus der Kundmachung.
  • Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen: beispielsweise barrierefreier Zugang zu Wahllokalen und Wahlzellen; es müssen Wahlschablonen für Wahlkarten, mehr Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt und Mindestschriftgrößen für Drucksorten garantiert werden. 
  • Änderung bei Wahlbehörden: Gemeindewahlbehörden wurden in Statutarstädten gestrichen. Deren Aufgaben als Wahlbehörde übernehmen die Bezirkswahlbehörden.  

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 27.06.2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Inneres