Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Rasenmähzeiten in Oberösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben N 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Naarn im Machlande 

Empfehlung

Lärmverursachende Tätigkeiten 

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • bis 22 Uhr
  • Samstag
    • bis 13 Uhr

zu unterlassen:

  • Sonntag
    • ganztägig 

Nebelberg 

keine Vorgaben 

 

 

Neufelden 

Empfehlung

Rasenmähen und lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten 

 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • zu Mittag
    • abends
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Neuhofen an der Krems 

Verordnung 

Rasenmähen 

verboten:

  • Samstag
    • ab 12 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Neuhofen im Innkreis 

Empfehlung

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • ab 19:30 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
Neukirchen an der Enknach Empfehlung Rasenmähen und sonstige lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

zu unterlassen:

  • Montag bis Freitag
    • 12 bis 14 Uhr (Mittagsruhe)
    • ab 20 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • 12 bis 14 Uhr (Mittagsruhe)
    • ab 18 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Neukirchen an der Vöckla 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • Mittagsstunden
    • späten Abendstunden
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Neukirchen bei Lambach 

keine Vorgaben 

 

 

Neumarkt im Hausruckkreis 

Verordnung 

Verwendung oder Betrieb von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Gartengeräten (z.B. Benzinrasenmäher)

gilt nicht für: Maschinen, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Produktionsbetriebes Verwendung finden 

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag) 
    • 20 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

 

Neumarkt im Mühlkreis 

keine Vorgaben 

 

 

Niederkappel 

keine Vorgaben 

 

 

Niederneukirchen 

Verordnung 

Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) 

verboten:

  • Samstag
    • ab 16 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 
  • Montag
    • bis 6 Uhr

Niederthalheim 

keine Vorgaben 

 

 

Nußbach 

Verordnung 

Betrieb von Gartengeräten mit Motor (z.B. Rasenmäher, Rasentrimmer und ähnliche)

Das Verbot gilt auf allen Grundstücken, die im jeweils rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Nußbach, der jeweils einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung darstellt, als Bauland ausgewiesen sind.

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Ausnahme:

ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion

 

Letzte Aktualisierung: 23. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion