Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung UDONIA Seitenstetten Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grüne Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

e-card

Die e-card ist eine Chipkarte, die an alle Versicherten und deren Angehörige ausgegeben wird und die unter anderem den Krankenversicherungsschutz nachweist. Sie ist eine Schlüsselkarte, die den Zugang zum e-card-System mit seinen vielen Anwendungen und zur elektronischen Gesundheitsakte ELGA ermöglicht. Auf der e-card selbst werden keine medizinischen Daten gespeichert.

Auf der Vorderseite der e-card sind Name, Titel und Sozialversicherungsnummer der Karteninhaberin/des Karteninhabers, Kartenfolgenummer und die Nummer der e-card-Serviceline (050 124 3311) sowie der telefonischen Gesundheitsberatung, "Wenn’s weh tut" (1450), aufgedruckt. Die Buchstaben "SV" für "Sozialversicherung" sind auch in Blindenschrift am Kartenkörper aufgebracht. Auf der Rückseite der e-card findet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).

Vom Gesetzgeber ist ein Serviceentgelt für die e-card vorgesehen, das von der/vom Versicherten durch die Dienstgeberin/den Dienstgeber eingehoben wird. Das Serviceentgelt ist für ein Kalenderjahr jeweils am 15. November des vorangegangenen Jahres fällig. Es beträgt 25 Euro für das Jahr 2026 und wird im November 2025 eingehoben. Das Serviceentgelt wird jährlich geringfügig valorisiert. Für mitversicherte Angehörige wird es nicht eingehoben.

Bei sozialer Schutzbedürftigkeit besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Service-Entgelt-Einhebung beim jeweiligen Versicherungsträger zu stellen.

Befreit sind unter anderem

  • Bezieherinnen/Bezieher einer Pension nach dem ASVG oder GSVG und
  • Personen, die von der Rezeptgebühr gemäß dem zweiten Teil der Richtlinien für die Befreiung von der Rezeptgebühr befreit sind.

Lichtbild

Seit 1. Jänner 2020 haben ab diesem Zeitpunkt neu ausgegebene oder ausgetauschte e-cards ein Lichtbild. Dies gilt für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Kinder unter 14 Jahren erhalten eine e-card ohne Foto.

Das Lichtbild muss die Karteninhaberin/den Karteninhaber erkennbar zeigen, ist in Schwarz-Weiß gehalten und so groß wie jenes am Personalausweis.

Die Umstellung auf die neue e-card erfolgt für die meisten Versicherten automatisch, ohne etwas dafür tun zu müssen, da die Sozialversicherung die Fotos aus bestehenden Registern zur Verfügung gestellt bekommt. Ist daher ein Foto einer/eines Versicherten aus dem österreichischen Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder aus dem Fremdenregister (z.B. Aufenthaltstitel, Identitätskarte für Fremde, Fremdenpass oder Konventionsreisepass) vorhanden, müssen diese Personen kein Lichtbild übermitteln. Die neue e-card mit Lichtbild wurde rechtzeitig, bevor die alte abgelaufen war, spätestens Ende des Jahres 2023 ausgetauscht und zugeschickt.

Wenn das Lichtbild nicht aus den Beständen von Bundes- und Landesbehörden entnommen werden kann, ist die/der Versicherte verpflichtet, ein Foto zur verantwortlichen Registrierungsstelle zu bringen. Dies sollte am besten drei bis vier Monate vor dem Ablaufdatum (auf der Rückseite der e-card abgebildet) geschehen. Wenn das Ablaufdatum versäumt wurde, das Ablaufdatum nach dem 31. Dezember 2023 liegt oder auf der Rückseite der e-card statt eines Datums Sterne aufgedruckt sind, wird die/der Versicherte beim nächsten Kontakt mit der Sozialversicherung oder beim nächsten Ärztinbesuch/Arztbesuch über die Fotopflicht informiert. Ab dieser Information muss innerhalb einer Toleranzfrist von fünf Monaten ein Foto registriert werden. Personen, die bis 31. Dezember 2031 im Jahr der Ausgabe der e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben, sowie Bezieherinnen/Bezieher von Pflegegeld ab der Stufe vier sind von dieser Verpflichtung befreit, können aber dennoch freiwillig ein Lichtbild zur Verfügung stellen.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 28.11.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger