Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Vollzug von Freiheitsstrafen im Verwaltungsstrafrecht

Allgemeines zum Strafvollzug

Eine Freiheitsstrafe kann an folgenden Orten vollzogen werden: Im Haftraum

  • der Behörde, die in erster Instanz entschieden hat oder der der Strafvollzug übertragen worden ist,
  • der dem ständigen Aufenthalt der Bestraften/des Bestraften nächstgelegenen Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion,
  • des nach dem ständigen Aufenthalt der Bestraften/des Bestraften örtlich zuständigen gerichtlichen Gefangenenhauses.

Bestrafte, die sich auf freiem Fuß befinden und die Strafe nicht sofort antreten, werden aufgefordert, die Freiheitsstrafe binnen einer bestimmten angemessenen Frist anzutreten. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z.B. durch den sofortigen Vollzug der Strafe würde die Erwerbsmöglichkeit der Bestraften/des Bestraften oder der notwendige Unterhalt der ihr/ihm gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen gefährdet; dringende Angelegenheiten, die Angehörige betreffen, sind zu ordnen) kann der Strafvollzug auf Antrag der Bestraften/des Bestraften aufgeschoben oder unterbrochen werden.

Hinweis

Während einer Schwangerschaft oder im Fall, dass die Bestrafte entbunden hat, wird die Einleitung des Strafvollzuges bis zum Ablauf der achten Woche nach der Entbindung und darüber hinaus so lange aufgeschoben, bis sich das Kind nicht mehr in der Pflege der Bestraften befindet; außer die Bestrafte verlangt den Vollzug. Der Aufschub darf aber höchstens bis zum Ablauf eines Jahres nach der Entbindung andauern.

Haftbedingungen

In der Verwaltungsstrafhaft sind die Bestimmungen über den Haftalltag auf eine kürzere Anhaltedauer ausgerichtet als im gerichtlichen Strafvollzug:

  • Häftlinge dürfen ihre eigene Kleidung tragen.
  • Sie dürfen sich angemessen beschäftigen, ohne dazu verpflichtet zu sein.
  • Sie dürfen sich in der Regel selbst verköstigen.
  • Sie dürfen innerhalb der Amtsstunden Besuche empfangen.
  • Sie sind von Häftlingen, die nicht nach dem Verwaltungsstrafgesetz angehalten werden, tunlichst zu trennen.
  • Ihr Briefverkehr darf nicht beschränkt, sondern nur durch Stichproben überwacht werden.

Kosten

Häftlinge haben für jeden Hafttag einen Beitrag zu den Kosten des Strafvollzugs zu leisten. Diese Kostenersatzpflicht entfällt allerdings für jeden Tag, an dem der Häftling im Interesse einer Gebietskörperschaft nützliche Arbeit leistet oder soweit ihn daran, dass er keine solche Arbeit leistet, kein grobes Verschulden trifft. Der Kostenbeitrag wird nach Beendigung des Vollzugs durch Bescheid vorgeschrieben, sofern der Betrag nicht ohne weiteres geleistet wird oder offenkundig uneinbringlich ist.

Letzte Aktualisierung: 5. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion