Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Mitnahme von Bargeld bei Reisen aus der bzw. in die EU

Allgemeine Informationen

Wenn Reisende mit

  • 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln
  • die Grenze in die EU bzw. aus der EU überschreiten

besteht Anmeldepflicht. Dies ist eine Maßnahme gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus.

Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mit einem Formular zur Barmittelanmeldung.

Die Zollbehörden dürfen Personen, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge kontrollieren. Wenn Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder darüber mitgeführt werden, und diese nicht angemeldet wurden, dürfen sie zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Unter Umständen drohen in diesem Fall auch Strafen.

Die Zollverwaltung empfiehlt, die Barmittelerklärung vorab auszufüllen und an das Zollamt Österreich elektronisch zu übermitteln. Dies sichert eine rasche Abwicklung. Falls Unklarheiten bestehen, beantworten die zuständigen Zollbeamten auftretende Fragen und geben Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars.

Um die Sicherheit der Reisenden nicht zu gefährden, wird hinsichtlich der Angaben zu den mitgeführten Barmitteln Vertraulichkeit garantiert.

Die Angaben in der Barmittelerklärung werden demjenigen Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt, über den in die EU ein- bzw. ausgereist wird.

Meldepflichtige Personen

Alle Reisenden und Crewmitglieder, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen und Barmittel in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei sich haben, sind verpflichtet, dies anzumelden. Die Ein- bzw. Ausreise kann auf dem Luft-, Land-, Schienen- oder Seeweg erfolgen.

Wenn Personen in einer Gruppe reisen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für jedes einzelne Mitglied der Gruppe.

Bei Minderjährigen und geschäftsunfähigen Erwachsenen müssen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter die Anmeldung der Barmittel durchführen.

Wenn eine reisende Person für ein Unternehmen (oder eine andere juristische Person) Barmittel mit sich führt, muss der Name des Unternehmens bei der Anmeldung genannt werden.

Barmittel, die anzumelden sind

Beispiele für Barmittel, die jedenfalls anzumelden sind, wenn ihr Wert in Summe 10.000 Euro oder mehr beträgt:

  • Bargeld
  • Reiseschecks und andere übertragbare Inhaberpapiere (wie etwa Inhaberaktien)
  • Übertragbare oder unvollständige Schecks
  • Übertragbare oder unvollständige Zahlungsanweisungen
  • Übertragbare oder unvollständige Solawechsel
  • Gold und andere Edelmetalle

Bei Unklarheiten sind genauere Informationen bei den Zollbehörden (→ BMF) einzuholen.

Zum Formular

Mitnahme von Bargeld – Barmittelerklärung – CC2

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen