Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Wertkartenregistrierung – Ausweispflicht bei Neukauf
Seit 1. Jänner 2019 müssen sich Kundinnen/Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, um die Wertkarte zu registrieren, so wie es bisher schon bei Vertragstarifen der Fall war.
Dabei sind je nach Anbieter verschiedene Verfahren zur Erhebung der Identität möglich:
- Persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in einer Filiale des Mobilfunkanbieters (oder in eventuellen Partner-Shops)
- Elektronische Bestätigung der Identität durch eine Bank
- Videoverbindung mit einer Kundenberaterin/einem Kundenberater des Mobilfunkanbieters
Weitere Informationen zu den jeweiligen angebotenen Verfahren zur Erhebung der Identität finden sich auf den Seiten des jeweiligen Mobilfunkbetreuers.
Für bestehende Wertkarten-Kundinnen/Wertkarten-Kunden gab es eine Übergangsfrist. Bis 1. September 2019 konnten Wertkarten weiterhin anonym genutzt werden. Seitdem wird bei der ersten Aufladung die Registrierung notwendig sein.
Bestehendes Guthaben kann auch nach dem 1. September 2019 noch aufgebraucht werden.
Rechtsgrundlage
Identifikationsverordnung - IVO
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion