Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung UDONIA Seitenstetten Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grüne Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Allgemeines zur Adoption

Allgemeines zur Freigabe zur Adoption

Wenn eine werdende Mutter ihr Kind nicht behalten kann, besteht die Möglichkeit, es zur Adoption freizugeben. Es wird empfohlen, bereits während der Schwangerschaft unverbindlich Kontakt mit einer Adoptionsberatungsstelle aufzunehmen. Dort erhalten betroffene Frauen eine unparteiische Betreuung und Entscheidungshilfe.

Werdende Mütter, die sich gegen eine persönliche Betreuung entscheiden, können ihr Kind auch anonym in einem Krankenhaus zur Welt bringen oder es unmittelbar nach der Geburt in einem sogenannten "Babynest" abgeben. In beiden Fällen ist die medizinische Versorgung von Mutter und Kind gesichert. Frauen, die sich dafür entscheiden, müssen keine strafrechtliche Verfolgung fürchten.

Nach der Geburt kann die Mutter eine Einwilligungserklärung zur Adoption unterzeichnen und dabei die gewünschte Adoptionsform festlegen, also eine Inkognitoadoption, eine offene Adoption oder halb offene Adoption. Danach wird von der Adoptionsstelle nach geeigneten Adoptiveltern gesucht. In bestimmten Fällen ist zusätzlich die Zustimmung weiterer Personen erforderlich, etwa des Vaters.

Die Einwilligung zur Adoption kann bis zur gerichtlichen Bewilligung widerrufen werden. Diese Frist beträgt in der Regel etwa sechs Monate. Während dieses Zeitraums wird beobachtet, wie es dem Kind in der neuen Familie geht und ob sich die adoptierende Person oder das adoptierende Paar als geeignet erweisen. Auch die adoptierende Person oder das adoptierende Paar können innerhalb dieser Zeit noch von der Adoption zurücktreten.

Allgemeines zur Adoption eines Kindes

Die Gründe, ein Kind adoptieren zu wollen, sind vielfältig. Eine Adoption eröffnet allen Beteiligten neue Chancen: für das Kind, für die abgebenden Eltern und für die adoptierende Person oder das adoptierende Paar. Aufgrund der hohen Zahl an Interessierten müssen Bewerberinnen/Bewerber um eine Adoptopn meist mit längeren Wartezeiten rechnen.

Auch für adoptierende Personen gilt ein Anspruch auf Elternkarenz. Ein Anspruch auf Wochengeld besteht hingegen nicht, da dieser mit Schwangerschaft und Entbindung verknüpft ist.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Justiz