Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Berufstitel
Allgemeine Informationen
Berufstitel sind Auszeichnungen für besondere Leistungen. Sie werden vom Bundespräsidenten (→ BP) an Personen verliehen, die sich in langjähriger Ausübung ihres Berufes Verdienste um die Republik Österreich erworben haben. In der Regel werden diese Titel durch die zuständige Bundesministerin/den zuständigen Bundesminister übergeben.
Voraussetzungen
- Es werden nur herausragende Vertreterinnen/Vertreter ihres Berufes ausgezeichnet.
- Es müssen nachweisbare hervorragende Leistungen auf dem jeweiligen Gebiet bzw. ausgezeichneter Verwendungserfolg bei Bundesbediensteten vorliegen.
- Die Verleihung sollte erst ab 50 Jahren erfolgen (Ausnahmen: Die Verleihung des Berufstitels Universitätsprofessorin/Universitätsprofessor kann bereits ab 45 Jahren erfolgen; die Verleihung des Berufstitels Technische Rätin/Technischer Rat kann fallweise erst ab 55 Jahren erfolgen).
- Der Antrag soll spätestens innerhalb eines Jahres nach Ende der zu würdigenden Tätigkeit gestellt werden.
Hinweis
Zwischen Verleihungen von Auszeichnungen des Bundes (Ehrenzeichen und Berufstitel) muss ein Zeitraum von fünf Jahren liegen.
Zuständige Stelle
Das jeweils sachlich zuständige Bundesministerium.
Verfahrensablauf
Die Anregungen zur Verleihung von Berufstiteln müssen an das jeweils zuständige Bundesministerium gerichtet werden. Dieses leitet Vorschläge, die positiv beurteilt werden, an die Präsidentschaftskanzlei weiter.
Erforderliche Unterlagen für die Anregung
- Formloses Schreiben
- Lebenslauf
- Begründung für die Anregung (Darstellung der Verdienste, die die Auszeichnungswürdigkeit erweisen)
Kosten
Mit der Verleihung sind keine zusätzlichen finanziellen Leistungen verbunden.
Zusätzliche Informationen
Die folgenden Abkürzungen wurden dem Österreichischen Amtskalender (ÖAK) entnommen.
Berufstitel | Berufsgruppe | zuständige Behörde |
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Hofrätin, Hofrat (HR) |
|
Das jeweilige Bundesministerium |
Regierungsrätin, Regierungsrat (RgR) |
|
Das jeweilige Bundesministerium |
Amtsrätin, Amtsrat (AR) |
|
Das jeweilige Bundesministerium |
Kanzleirätin, Kanzleirat (KzlR) |
|
Das jeweilige Bundesministerium |
Kommerzialrätin, Kommerzialrat (KommR) |
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Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (→ BMWET) |
Ökonomierätin, Ökonomierat (ÖkR) |
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Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BMLUK) |
Medizinalrätin, Medizinalrat (MedR) |
|
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMASGPK) |
Obermedizinalrätin, Obermedizinalrat (OMedR) |
|
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMASGPK) |
Veterinärrätin, Veterinärrat (VetR) |
|
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMASGPK) |
Technische Rätin, Technischer Rat (TR) |
|
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (→ BMWET) |
Baurätin honoris causa (h.c.), Baurat honoris causa (h.c.) |
|
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (→ BMWET)
Hier muss ein positives Gutachten einer technischen Universität vorliegen. |
Bergrätin honoris causa (h.c.), Bergrat honoris causa (h.c.) |
|
Das Bundesministerium für Finanzen (→ BMF)
Hier muss ein positives Gutachten der Montanuniversität Leoben vorliegen. |
Forsträtin honoris causa (h.c.), Forstrat honoris causa (h.c.) |
|
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BMLUK)
Hier muss ein positives Gutachten der Universität für Bodenkultur vorliegen. |
Schulrätin, Schulrat (SR) |
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Das Bundesministerium für Bildung (→ BMB) Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BMLUK) |
Oberschulrätin, Oberschulrat (OSR) |
|
Das Bundesministerium für Bildung (→ BMB) Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BMLUK) |
Studienrätin, Studienrat (StR) |
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Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (→ BMFWF) Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BMLUK) |
Oberstudienrätin, Oberstudienrat (OStR) |
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Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (→ BMFWF) Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BMLUK) |
Universitätsprofessorin, Universitätsprofessor (UnivProf) |
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Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (→ BMFWF) |
Kammersängerin, Kammersänger (KSäng) |
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Das Bundeskanzleramt (→ BKA) |
Kammerschauspielerin, Kammerschauspieler (KSchausp) |
|
Das Bundeskanzleramt (→ BKA) |
Professorin, Professor (Prof) |
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Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (→ BMFWF) Voraussetzung für die Verleihung des Titels ist ein positives Fachgutachten einer inländischen Universität oder universitätsähnlichen Einrichtung. |
Rechtsgrundlagen
Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Schaffung von Berufstiteln
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundesministerium für Finanzen
- Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
- Bundesministerium für Bildung