Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Besondere Verfahren im Zivilprozess

Besitzstörungsverfahren

Das Besitzstörungsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren vor einem Bezirksgericht ( BMJ) zur Wahrung des (letzten ungestörten) Besitzes.

Bei den Rechtsverhältnissen von Menschen zu Sachen wird zwischen Besitz und Eigentum unterschieden. Der "Besitz" ist das Recht der tatsächlichen Innehabung einer Sache, während das "Eigentum" die rechtliche Zuordnung und die nur daraus abgeleiteten Rechte bezeichnet.

Beispiel

  • Der Mieter ist der Besitzer einer gemieteten Wohnung und wird in diesem Besitzverhältnis auch gegen Eingriffe durch den Eigentümer geschützt. Ein unbefugtes Betreten der vermieteten Wohnung durch den Eigentümer wäre eine Besitzstörung.
  • Ein Ehepartner tauscht die Schlösser der gemeinsamen Ehewohnung aus und verweigert damit dem anderen Ehepartner bzw. den Kindern den Zutritt zur Wohnung. Auch in diesem Fall handelt es sich um eine Besitzstörung.

Folgende Sonderregelungen sind zu beachten:

  • Die Klage muss binnen 30 Tagen nach Bekanntwerden der Besitzstörung und des Störers bei Gericht einlangen.
  • Fristen werden möglichst kurz gehalten.
  • In der Verhandlung wird nur die Tatsache des Besitzes und der erfolgten Störung (z.B. unbefugtes Betreten der vermieteten Wohnung durch den Eigentümer) verhandelt.
  • Alle Erörterungen über das Recht auf Besitz, Eigentum, Redlichkeit und Unredlichkeit des Besitzes oder über etwaige Entschädigungsansprüche werden aus dem Verfahren ausgeklammert.

Das Verfahren endet mit einem Beschluss, in dem ein Gebot oder Verbot (z.B. Verbot des neuerlichen Betretens einer vermieteten Wohnung) und gegebenenfalls eine Sicherstellung (z.B. Beschlagnahme) ausgesprochen werden.

Bestandverfahren (Verfahren in Mietrechtsangelegenheiten)

Das Mietrecht und die Zivilprozessordnung (ZPO) sehen in einigen Fällen für die Auflösung eines Mietverhältnisses von Seiten des Vermieters die gerichtliche Aufkündigung vor.

Bestandverfahren drehen sich meist um die Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen. Der Vermieter muss zur Auflösung des Mietverhältnisses fristgerecht gerichtlich kündigen – um beispielsweise einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrages zu begegnen (Ausnahme: befristete Mietverträge).

Tipp

Für eine gerichtliche Aufkündigung verwenden Sie das Formular "Gerichtliche Aufkündigung". Gerichtliche Aufkündigungen können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

Bei Mietverhältnissen, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen, muss der Vermieter bereits in der Kündigung alle relevanten Kündigungsgründe anführen – andere kann er später nicht geltend machen.

Bei befristeten Mietverträgen wird das Verfahren anstatt durch gerichtliche Kündigung durch einen Antrag auf Erlassung eines gerichtlichen Übergabs- oder Übernahmeauftrages eingeleitet.

Dem Mieter wird, sofern er gegen die Aufkündigung keine Einwendungen erhoben hat, die Räumung der Wohnung zu einem bestimmten Termin aufgetragen. Binnen 14 Tagen kann der Mieter gegen den Auftrag zur Räumung Widerspruch einlegen. Es ist besonders wichtig, diese Frist nicht zu versäumen, da der Auftrag zur Räumung der Wohnung ansonsten rechtskräftig wird.

Wenn der Mieter gegen den Auftrag zur Räumung Einwendungen erhebt (z.B. weil der Vermieter nicht fristgerecht kündigt), wird eine Tagsatzung zur Streitverhandlung festgesetzt. Das Verfahren wird aufgrund der Dringlichkeit in Mietrechtssachen möglichst beschleunigt abgewickelt. Es ist wichtig, diese Tagsatzung nicht zu versäumen, da ansonsten ein Versäumungsurteil gefällt werden kann, ohne dass sich der Betroffene mündlich zu dem Fall äußern kann.

Das Verfahren wird mit einem Urteil beendet, in dem ausgesprochen wird, ob und wann die beklagte Partei das Miet- bzw. Pachtobjekt räumen muss. Gegen einen Mieter ausgesprochene Exekutionstitel gelten auch für etwaige Untermieter.

Die Exekutionstitel des Bestandverfahrens (rechtskräftige Kündigungen, Übergabs- oder Übernahmeaufträge und Urteile über Einwendungen) sind zeitlich befristet. Wenn ihre Exekution nicht binnen sechs Monaten nach Ablauf der Räumungsfrist beantragt wird, treten sie außer Kraft.

Tipp

Sollten Sie von einer gerichtlichen Kündigung betroffen sein und gegen diese vorgehen wollen, sollten Sie sich auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt beraten lassen bzw. eine Beratungs- oder Schlichtungsstelle für Mietrechtsangelegenheiten aufsuchen. Eine Liste von entsprechenden Behörden und Beratungsstellen findet sich beim Thema "Wohnen" auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion