Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Aufbau eines Grundbuchsauszugs
Ein Grundbuchsauszug ist grundsätzlich wie folgt strukturiert:
Grundbuchsauszug |
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Kopf Katastralgemeinde (Grundbuch) Einlagezahl Zuständiges Gericht (→ BMJ) Seitennummer |
Hinweise Auf besondere Abschrift Abfragedatum |
Aufschrift Letzte Tagebuchzahl (TZ) Vorläufige Plombe Plombe Hinweis auf Wohnungseigentum, öffentliches Gut, Baurecht etc. |
A1-Blatt Grundstücksnummer, Zugehörigkeit zum Grenzkataster, Flächenausmaß und Adresse der zum Gutsbestand gehörenden Grundstücke |
A2-Blatt Änderungen am Grundbuchskörper, Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, Dingliche Berechtigungen (die mit der Liegenschaft verbunden sind) |
B-Blatt Miteigentumsanteile Diesen zugeordnet Eigentümerin/Eigentümer einschließlich Geburtsdatum und Adresse samt Rechtstatsachen |
C-Blatt Belastungen (Pfandrecht, Dienstbarkeit etc.) samt rechtserheblicher Tatsachen |
Hinweis/Ende Informationen über Ausgabestelle Gebührenpflichtige Zeilen und Abfragegebühr Hinweis auf Gebührenbefreiung oder amtswegige Erstellung Sicherheitscode |
Rechtsgrundlagen
Allgemeines Grundbuchsgesetz (GBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz