Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Abschluss eines Mietvertrages durch Jugendliche
Auch vor dem 18. Geburtstag ist der Abschluss eines Mietvertrags möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Eltern (Erziehungsberechtigten) stimmen ausdrücklich zu oder das regelmäßige Einkommen, beispielsweise aus Lehrlingsentschädigung, Taschengeld und eventuell der Familienbeihilfe, ist hoch genug, um die Miete laufend zu zahlen. Dabei muss ausreichend Geld für wichtige Lebensbedürfnisse wie Verpflegung, Kleidung und Mobilität zur Verfügung stehen.
Ist das Einkommen nicht ausreichend, ist der Mietvertrag schwebend unwirksam. Er wird erst dann wirksam, wenn die Erziehungsberechtigten ausdrücklich zustimmen. Bleibt diese Zustimmung aus, gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen.
Wesentliche Inhalte eines Mietvertrags
Der Mietvertrag sollte unbedingt Mietobjekt (z.B. Wohnung oder Zimmer), die Höhe des monatlichen Mietzinses, die Art des Mietverhältnisses (Haupt- oder Untermiete) und die Mietdauer (befristet oder unbefristet) regeln.
