Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Ansprüche bei Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Von Diskriminierung betroffene Personen haben Ansprüche auf

  • Schadenersatz oder
  • Beseitigung der Diskriminierung und
  • Ersatz des Vermögensschadens und Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung.

Achtung

Eine diskriminierende Kündigung oder Entlassung ist binnen 14 Tagen gerichtlich anzufechten. Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer kann alternativ einen Anspruch auf Schadenersatz und eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung geltend machen, wenn sie/er die Beendigung gegen sich gelten lässt.

Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber dürfen Personen, die eine Beschwerde wegen Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) eingereicht haben oder sich in einem anhängigen Verfahren zur Durchsetzung der Gleichbehandlung befinden, nicht benachteiligen. Es darf also keine Entlassung, Kündigung oder andere Form der Benachteiligung erfolgen, die als Reaktion darauf zu werten ist, dass die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer versucht, das Recht auf Gleichbehandlung durchzusetzen. Das Benachteiligungsverbot gilt auch für Zeuginnen/Zeugen oder Auskunftspersonen in Verfahren bzw. für jene Personen, die Beschwerden einer Kollegin/eines Kollegen unterstützen.

Die Ansprüche aus dem Gleichbehandlungsgesetz müssen gerichtlich geltend gemacht werden.

Nähere Informationen zur gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche finden sich im Kapitel "Durchsetzung der Rechtsansprüche aus dem Gleichbehandlungsgesetz".

Achtung

Für das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) gelten andere Ansprüche. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bundesgleichbehandlungskommission (B-GBK). 

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG)

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt