Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Kosten für Alten- und Pflegeheime

Hinweis

Ein Zugriff auf das Vermögen von

  • in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen,
  • deren Angehörigen,
  • deren Erbinnen/Erben sowie
  • Geschenknehmerinnen/Geschenknehmern

im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten ist seit 1. Jänner 2018 unzulässig. Die Bestimmungen zum Verbot des Pflegeregresses im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz gelten für ganz Österreich.

Seit 1. Jänner 2018 dürfen Ersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden, laufende Verfahren müssen bzw. mussten eingestellt werden. Insoweit Landesgesetze dem entgegenstanden, traten die betreffenden Bestimmungen mit diesem Zeitpunkt außer Kraft.

Die Höhe der Heimkosten ist sehr unterschiedlich und von mehreren Faktoren abhängig. So kommt es etwa darauf an, in welchem Bundesland das Heim liegt und ob es sich um eine öffentlich oder privat geführte Einrichtung handelt.

In vielen Heimen setzen sich die Gebühren aus einem Grundbetrag und einem Zuschlag entsprechend dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit, meist in Anlehnung an die Höhe des Pflegegeldes, zusammen.

Neben dem Pflegegeld, der Pension oder Rente wird auch das sonstige Einkommen der/des Pflegebedürftigen zur Deckung der Heimkosten herangezogen. Wenn das Einkommen zur gänzlichen Abdeckung der Heimkosten nicht ausreicht, kommt meist die Sozialhilfe/Mindestsicherung für den Restbetrag auf.

In einem solchen Fall verbleiben der Heimbewohnerin/dem Heimbewohner 20 Prozent der Pension samt Sonderzahlungen sowie 10 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3 als Taschengeld monatlich.

Weiterführende Links

Alten- und Pflegeheime – Entfall des Pflegregresses (→ BMASGPK)

Rechtsgrundlagen

§ 13 Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

Letzte Aktualisierung: 21. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz