Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Allgemeinbildende höhere Schule

Ziel und Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) ist es, den Schülerinnen und Schülern eine umfassende und vertiefende Allgemeinbildung zu vermitteln und damit auch eine Voraussetzung für ein Studium zu schaffen.

Durch das Reifeprüfungszeugnis werden die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien (für einzelne Studienrichtungen sind unter Umständen Zusatzprüfungen abzulegen) sowie Berechtigungen für den öffentlichen Dienst erworben.

Jeder Schulstandort hat sowohl in der Unter- als auch in der Oberstufe die Möglichkeit, sein Angebot an Unterrichtsgegenständen in einem bestimmten Rahmen speziell auf seine Situation auszurichten (Schulautonomie). Dabei können auch eigene schulautonome Lehrplanbestimmungen erlassen werden. Auf diese Weise bilden sich Standorte mit einem eigenen Profil oder einem speziellen Schwerpunkt heraus (z.B. ökologisch, Informatik etc.).

Schulstufe

5. bis 12. Schulstufe

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Eintritt in die 1. Klasse

  • Erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse der Volksschule (in Deutsch und Mathematik "Sehr gut" oder "Gut")
  • Feststellung der Schulkonferenz der Volksschule, dass trotz "Befriedigend" in diesen Pflichtgegenständen die Schülerin/der Schüler aufgrund ihrer/seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der allgemeinbildenden höheren Schule genügen wird.
  • Aufnahmsprüfung

Voraussetzungen für den Eintritt in höhere Klassen

Übertrittsberechtigungen von der Mittelschule

Übertritt nach der 1. Klasse Mittelschule (MS): Erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse der Mittelschule, sofern die Beurteilung in den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik nicht schlechter als "Gut" ist.

Übertritt nach der 2., 3. oder 4. Klasse in die nächste Klasse der höheren Schule: Erfolgreicher Abschluss der jeweiligen Schulstufe der Mittelschule, sofern in Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau (Standard) die Beurteilung nicht schlechter als "Gut" ist bzw. eine positive Beurteilung gemäß dem höheren Leistungsniveau (Standard AHS) vorliegt.
Aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Dies gilt für den Übertritt in eine allgemein bildende höhere Schule auch für jene Pflichtgegenstände, die die Schülerin/der Schüler bisher nicht besucht hat, die jedoch in der angestrebten Klasse weiterführend unterrichtet werden.

Übertritt von anderen Schulformen

Gegebenenfalls mit Einstufungs- bzw. Aufnahmsprüfung in einzelnen Unterrichtsgegenständen.

Dauer

Acht Jahre (vier Jahre in der Schulform Oberstufenrealgymnasium)

Inhalte

  • Vermittlung einer umfassenden Allgemeinbildung
  • Vermittlung der Voraussetzungen für ein Universitätsstudium

Besonderheiten

Die allgemeinbildende höhere Schule (AHS) besteht aus:

  • Unterstufe (5. bis 8. Schulstufe) und
  • Oberstufe (9. bis 12. Schulstufe)

Schulformen

Im Folgenden sind nur die wesentlichsten Lehrplanunterschiede dargestellt:

Unterstufe (1. bis 4. Klasse)

  • 1. und 2. Klasse:
    Lehrplan aller Formen gleich – eine lebende Fremdsprache (1. bis 8. Klasse)
  • 3. und 4. Klasse:
    • Gymnasium
      Latein oder alternativ zweite lebende Fremdsprache
    • Realgymnasium
      Geometrisches Zeichnen, mehr Mathematik, Physik; Technik und Design
    • Wirtschaftskundliches Realgymnasium
      Unterrichtsgegenstand: Wirtschaft, Innovation und Nachhaltigkeit (ab Schuljahr 2025/26)

Oberstufe (5. bis 8. Klasse)

  • Gymnasium
    Latein (Fortsetzung des Unterstufen-Lateins oder Beginn eines verkürzten Durchgangs); dazu ab der 5. Klasse Altgriechisch oder eine zweite lebende Fremdsprache (Beginn oder Fortsetzung mit dem 3. Lernjahr)
  • Realgymnasium
    Mehr Mathematik; dazu ab der 5. Klasse Latein (bzw. Fortsetzung des in der Unterstufe des Gymnasiums begonnenen Lateins) oder eine zweite lebende Fremdsprache; außerdem Darstellende Geometrie oder mehr Biologie und Umweltbildung, Chemie, Physik
  • Wirtschaftskundliches Realgymnasium
    Ab der 5. Klasse eine zweite lebende Fremdsprache oder Latein; außerdem Schwerpunkt auf vertiefte wirtschaftliche Allgemeinbildung sowie Gesundheit und Ernährung (ab Schuljahr 2027/28)
  • Oberstufenrealgymnasium
    Neben den achtjährigen Formen der allgemeinbildenden höheren Schule gibt es das Oberstufenrealgymnasium (zum Teil mit Übergangsstufe).
    Kennzeichen dieser Schulform: Eintritt nach der 8. Schulstufe (5. bis 8. Klasse)
    Formen: mit autonomer Schwerpunktsetzung; mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung; mit Darstellender Geometrie oder ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie
  • Für alle:
    In der 6. bis 8. Klasse sind Wahlpflichtgegenstände im Gesamtausmaß von vier bis zehn Wochenstunden zu wählen. Dieses Ausmaß kann aber schulautonom verändert werden.

Sonderformen

  • Allgemeinbildende höhere Schulen mit musischen und sportlichen Schwerpunkten mit Eignungsprüfung
    • Sportschwerpunkte entweder ab der 1. Klasse (Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; achtjährig) oder ab der 5. Klasse (Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; vierjährig)
    • Musikschwerpunkte entweder ab der 1. Klasse (Gymnasium, Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; achtjährig; Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik; 9-jährig) oder ab der 5. Klasse (Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; vierjährig; Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik; 5-jährig)
  • Aufbaugymnasium und Aufbaurealgymnasium 
    (teilweise mit Übergangsstufe; 5. bis 8. Klasse)
  • Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige
    Abendunterricht oder Fernstudium, Dauer acht Semester
    Eintrittsalter: 17. Geburtstag spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme
  • AHS für sprachliche Minderheiten
    (Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch)
  • Werkschulheim
    Allgemeinbildende höhere Schule mit handwerklicher Ausbildung, derzeit für Maschinenbautechnik, Mechatronik, Tischlereitechnik, Tischlerei, Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in sowie Metalltechnik mit Spezialmodul und Mechatronik mit Spezialmodul

Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss der 4. Klasse (8. Schulstufe) der AHS können folgende Schulen besucht werden:

Je nach geplantem weiteren Schulbesuch muss unter Umständen ein gewisser Lernerfolg (ausgezeichneter Erfolg) nachgewiesen oder eine Aufnahmsprüfung abgelegt werden. Wenn weiter die AHS besucht wird, kann nach erfolgreichem Abschluss der achten Klasse (12. Schulstufe) die Reifeprüfung (AHS-Matura) abgelegt werden. Diese berechtigt zum Studium an Fachhochschulen bzw. Universitäten.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 34, 35, 36 Schulorganisationsgesetz

Letzte Aktualisierung: 8. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung