Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Angehörige von EU-Bürgern* und Schweizern, die Drittstaatsangehörige sind – Antrag auf Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte

Allgemeine Informationen

* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.  

Angehörigen von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern oder von Österreicherinnen/Österreichern, die ihr unionsrechtliches Aufenthaltsrecht in Anspruch genommen haben, die Drittstaatsangehörige sind, wird zur Dokumentation ihres Aufenthaltsrechts bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag eine "Aufenthaltskarte" ausgestellt.

Hinweis

Sie haben dann freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, den sie sich vom Arbeitsmarktservice (AMS) bestätigen lassen können (Antragsformular "Ausnahmebestätigung nach § 3 Abs 8 AuslBG").

Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich erhalten sie auf Antrag eine "Daueraufenthaltskarte".

Die "Aufenthaltskarte" und die "Daueraufenthaltskarte" gelten als Identitätsnachweis und werden in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt. Die "Aufenthaltskarte" wird für die Dauer von fünf Jahren oder für die geplante kürzere Aufenthaltsdauer ausgestellt. Die Daueraufenthaltskarte hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.

Hinweis

Angehörige von EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern, die selbst EU-Bürgerinnen/EU-Bürger sind und zum Aufenthalt in Österreich für mehr als drei Monate berechtigt sind, erhalten als Dokumentation ihres Aufenthaltsrechts auf Antrag eine "Anmeldebescheinigung" und nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Österreich auf Antrag eine "Bescheinigung des Daueraufenthalts". 

Voraussetzungen

Folgende Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern oder von Österreicherinnen/Österreichern, die ihr unionsrechtliches Aufenthaltsrecht in Anspruch genommen haben, die Drittstaatsangehörige sind, sind zum Aufenthalt in Österreich für mehr als drei Monate berechtigt und können daher eine "Aufenthaltskarte" bzw. nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich eine "Daueraufenthaltskarte" beantragen:

  • Ehegattinnen/Ehegatten oder eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner
  • Verwandte der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers bzw. ihres Ehegatten/seiner Ehegattin oder ihrer eingetragenen Partnerin/seines eingetragenen Partners in gerader absteigender Linie (Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder) bis zum 21. Geburtstag und darüber hinaus, sofern ihnen von diesen tatsächlich Unterhalt gewährt wird
  • Verwandte der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers bzw. ihres Ehegatten/seiner Ehegattin oder ihrer eingetragenen Partnerin/seines eingetragenen Partners in gerader aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern), sofern ihnen von diesen tatsächlich Unterhalt gewährt wird

Fristen

Die Beantragung der "Aufenthaltskarte" muss binnen vier Monaten ab Einreise nach Österreich erfolgen. Der Antrag auf Ausstellung der "Daueraufenthaltskarte" muss vor Ablauf der Gültigkeit der "Aufenthaltskarte" gestellt werden.

Die Verlängerung der "Daueraufenthaltskarte" muss vor Ablauf der Gültigkeit der letzten "Daueraufenthaltskarte" beantragt werden.

Zuständige Stelle

Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der Angehörigen/des Angehörigen der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:

Verfahrensablauf

Die "Aufenthaltskarte" und die "Daueraufenthaltskarte" müssen Sie persönlich bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde. Darüber hinaus steht das Formular für die Beantragung der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte auch zum Download bereit.

Erforderliche Unterlagen

Zum Nachweis des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts müssen insbesondere folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles Lichtbild (Größe: 35 x 45 mm bis 40 x 50 mm)
  • Die Anmeldebescheinigung oder Bescheinigung des Daueraufenthalts der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers, zu der/dem das Angehörigenverhältnis besteht
  • Für Ehegattinnen/Ehegatten oder eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner: zusätzlich
    • Urkundlicher Nachweis des Bestehens der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft
  • Für Kinder oder Enkelkinder: zusätzlich
    • Urkundlicher Nachweis über das Bestehen einer familiären Beziehung (z.B. Geburtsurkunde)
    • Ab 21 Jahren: Nachweis über Unterhaltsgewährung
  • Für Eltern, Schwiegereltern und Großeltern: zusätzlich
    • Urkundlicher Nachweis über das Bestehen einer familiären Beziehung 
    • Nachweis über Unterhaltsgewährung

Hinweis

Ob beglaubigte Übersetzungen aus anderen Staaten anerkannt werden, richtet sich nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften. Zur Anerkennung der Dokumente kann beispielsweise eine Apostille erforderlich sein.

Hinweis

Muss eine fremdsprachige Urkunde im Original gemeinsam mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden, darf die Übersetzung in der Regel nur von beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherinnen/Dolmetschern vorgenommen werden. In die Liste der in Österreich beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherinnen/Dolmetscher können sich auch Dolmetscherinnen/Dolmetscher aus anderen EWR-Mitgliedstaaten eintragen lassen.

Kosten

56 Euro Bundesgebühr

Es können u.a. für die Abnahme erkennungsdienstlicher Daten weitere Kosten anfallen.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

 Antragsformulare und Erklärungen finden sich auf der Website des BMI

Letzte Aktualisierung: 29. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres