Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Kindererziehungszeiten und Pension

Allgemeines

Als Kindererziehungszeiten gelten nur Zeiten der/des Versicherten, die überwiegend der Kindererziehung gewidmet werden.

Bei vor dem 1. Jänner 1955 geborenen Personen werden Zeiten der Kindererziehung als Ersatzzeiten berücksichtigt.

Für ab dem 1. Jänner 1955 geborene Personen gibt es nur mehr Versicherungszeiten (keine Unterscheidung in Beitragszeiten und Ersatzzeiten). Auch Zeiten der Kindererziehung gelten daher als Versicherungszeiten, die aber seit 2005 höher bewertet werden.

Als Kinder gelten:

  • Kinder der/des Versicherten
  • Stiefkinder
  • Adoptivkinder
  • Pflegekinder, wenn die Übernahme der unentgeltlichen Pflege nach dem 31. Dezember 1987 erfolgt ist

Hinweis

Ein nachträglicher Einkauf von Zeiten der Kindererziehung ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Anrechnungszeiten

Als Zeiten der Kindererziehung im Inland (auch in EU- und EWR-Staaten) werden maximal 48 Monate nach der Geburt eines Kindes berücksichtigt.

Hinweis

Als erster Kalendermonat ist der Monat heranzuziehen, welcher der Geburt des Kindes folgt. Die Berücksichtigung als Kindererziehungszeit endet spätestens mit dem Kalendermonat, in dem das Kind vier Jahre alt wird.

Erfolgt die Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von vier Jahren ab Geburt des vorherigen Kindes, endet die Kindererziehungszeit des ersten Kindes mit Beginn der Kindererziehungszeit des folgenden Kindes.

Bei einer Mehrlingsgeburt werden bis zu 60 Monate nach der Geburt angerechnet.

Liegt während der Kindererziehungszeit auch eine Erwerbstätigkeit vor, gibt es zwar keine "doppelte" Anrechnung als Versicherungszeit. Für die Pensionshöhe wird allerdings zur Beitragsgrundlage aus der Erwerbstätigkeit die fixe Bewertung für Kindererziehungszeiten (maximal gesamt bis zur Höchstbeitragsgrundlage) dazugeschlagen.

Kindererziehungszeiten können pro Kind grundsätzlich nur einer Person angerechnet werden und zwar der Person, die das Kind tatsächlich und überwiegend erzogen hat.

Pensionssplitting

Seit 2005 besteht die Möglichkeit eines freiwilligen Pensionssplittings. Damit kann derjenige Elternteil, der sich nicht der Kindererziehung widmet und erwerbstätig ist, für die ersten sieben Jahre bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto jenes Elternteils übertragen lassen, der sich der Kindererziehung widmet. Diese Regelung gilt für Jahre der Kindererziehung ab 2005. Eine solche Übertragung kann bis zum 10. Geburtstag des Kindes beim zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragt werden. Bei mehreren Kindern sind Übertragungen für (höchstens) 14 Jahre möglich.

Bewertung der Kindererziehungszeiten

  • Für ab dem 1. Jänner 1955 geborene Personen für APG-Pension (Pensionskonto):
    • Bewertung mit monatlich 1.614,32 Euro im Jahr 2013
    • Bewertung mit monatlich 1.649,84 Euro im Jahr 2014
    • Bewertung mit monatlich 1.694,39 Euro im Jahr 2015
    • Bewertung mit monatlich 1.735,06 Euro im Jahr 2016
    • Bewertung mit monatlich 1.776,70 Euro im Jahr 2017
    • Bewertung mit monatlich 1.828,22 Euro im Jahr 2018
    • Bewertung mit monatlich 1.864,78 Euro im Jahr 2019
    • Bewertung mit monatlich 1.922,59 Euro im Jahr 2020
    • Bewertung mit monatlich 1.986,04 Euro im Jahr 2021
    • Bewertung mit monatlich 2.027,75 Euro im Jahr 2022
    • Bewertung mit monatlich 2.090,61 Euro im Jahr 2023
    • Bewertung mit monatlich 2.163,78 Euro im Jahr 2024
    • Bewertung mit monatlich 2.300,10 Euro im Jahr 2025

Für detaillierte Fragen stehen die Pensionsversicherungsträger zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 30. April 2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger