Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Was ist Wohnungseigentum?
Wohnungseigentum ist das einer Miteigentümerin/einem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, eine bestimmte Wohnung, sonstige selbstständige Räumlichkeit oder einen Kfz-Abstellplatz ausschließlich zu nutzen und darüber allein zu verfügen.
Die Wohnungseigentümerin/der Wohnungseigentümer ist stets auch Miteigentümerin/Miteigentümer der gesamten Liegenschaft und hält somit einen ideellen Anteil daran. Anders als eine ("schlichte") Miteigentümerin/ein ("schlichter") Miteigentümer ist dieses Miteigentum untrennbar mit dem Recht verbunden, eine bestimmte Wohnung auf der Liegenschaft ausschließlich zu nutzen. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen (Verbücherung).
Ein im Grundbuch eingetragenes Eigentum, unabhängig davon, ob eine Person alleinige Eigentümerin/alleiniger Eigentümer ist oder ob mehrere Personen gemeinsam Eigentümerinnen/Eigentümer sind, kann nur an Liegenschaften (also an Grundstücken samt Gebäuden) bestehen, nicht aber an einzelnen Wohnungen. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ermöglicht es jedoch, einen Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft mit dem Recht auf ausschließliche Nutzung einer bestimmten Wohnung zu verbinden.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
