Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Rasenmähzeiten in der Steiermark
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
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Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
Letzte Aktualisierung |
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| Halbenrain | Verordnung |
lärmbelästigende Gartenarbeiten, das sind alle im Garten und außerhalb des Hauses anfallenden, mit größerer Geräusch- und Lärmentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von motorbetriebenen Rasenmähern Heckenscheren, Motorsensen und dergleichen ausgenommen: Motormäher im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzung |
erlaubt:
verboten:
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11. Juli 2024 |
| Hart bei Graz | Verordnung |
lärmverursachende Gartenarbeiten, wie der Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen, Spritzgeräten usw.
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erlaubt: (September bis April)
erlaubt: (Mai bis August)
verboten: ganzjährig
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22. Juni 2021 |
| Betrieb von Motor- und Kreissägen und lärmverursachende handwerkliche Arbeiten, wie Hämmern, Sägen, Schleifen und Bohren, sowie das Zerkleinern von Brennmaterial außerhalb genehmigter gewerblicher Betriebsanlagen |
erlaubt:
verboten:
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Hartl |
keine Vorgaben |
1. Oktober 2019 |
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Hartberg |
keine Vorgaben |
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1. Oktober 2019 |
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Haselsdorf-Tobelbad |
Verordnung |
lärmbelästigende Gartenarbeiten mit größerer verbundener Geräuschentwicklung, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren sowie Holzschneiden mit Kreis- und Motorsägen |
erlaubt:
verboten:
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Hausmannstätten |
Verordnung |
lärmbelästigende Gartenarbeiten sind alle im Garten anfallenden, mit größerer Geräuschentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Gartengeräten, motorbetriebenen Rasenmähern, Motorsensen, Heckenscheren, Motorsägen, Kreissägen, Häckslern, Spritzgeräten oder vergleichbaren lärmerregenden Geräten. |
erlaubt:
verboten:
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Heimschuh |
keine Vorgaben |
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Hengsberg |
keine Vorgaben |
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Hitzendorf |
Empfehlung |
lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten wie z.B. Arbeiten mit Rasenmäher, Heckenschere, Kreissäge, Motorsäge usw. |
erlaubt:
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Hofstätten an der Raab |
keine Vorgaben |
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Hohentauern |
Verordnung |
Verwendung von motorbetriebenen Rasenmahern sowie Durchführung von vergleichbaren lärmerregenden Arbeiten (Verwenden von Motor- und Kreissägen, Fräsen, Presslufthammern und dergleichen) |
erlaubt:
verboten:
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21.November 2024 |
