Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Auskunft über Daten von Nachrichtenübermittlung und Überwachung von Nachrichten

Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung

Bei einer Auskunft über die Daten einer Nachrichtenübermittelung handelt es sich um die Bekanntgabe von bereits existierenden und rechtmäßig gespeicherten Daten im Rahmen einer Kommunikation (Übertragung von Nachrichten durch Telekommunikation oder Internettechnologien, beispielsweise Festnetz- und Mobiltelefonie, E-Mail, Internet), die von entsprechenden Diensteanbietern oder Netzbetreibern erfasst wurden.

Daten in diesem Sinn sind die sogenannten Verkehrsdaten (Name des Adressaten bzw. des Absenders), Zugangsdaten, Standortdaten (Adresse der technischen Einrichtung oder des Computers sowie Daten über den räumlichen Bereich des Systems, d.h. den Standort des Endgeräts). Im Bereich der Telekommunikation können diese Daten beispielsweise durch eine sogenannte nachträgliche Rufdatenauswertung (Rufdatenrückerfassung) sowie durch eine Standortfeststellung ermittelt werden.

Diensteanbieter und Netzbetreiber sind zur Auskunft über die Daten einer Nachrichtenübermittlung verpflichtet, wenn

  • der Verdacht auf eine Entführung besteht und während dieser Zeit eine Nachrichtenübermittlung stattgefunden hat,
  • die Auskunft der Aufklärung einer Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten bedroht ist, dient und der Betroffene der Auskunftserteilung ausdrücklich zustimmt,
  • die Auskunft der Aufklärung einer Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist, dient oder
  • dadurch der Aufenthalt von flüchtigen oder abwesenden Beschuldigten ermittelt werden kann, die einer vorsätzlich begangenen mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohten strafbaren Handlung dringend verdächtig sind.

Wird eine Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung betreffend Personen, die normalerweise von der Zeugenaussage befreit sind (z.B. Rechtsanwälte, Psychiater), erteilt, muss die Bewilligung, Anordnung, Genehmigung und Durchführung dieser Maßnahmen durch unabhängige Rechtsschutzbeauftragte überprüft werden.

Überwachung von Nachrichten

Bei der Überwachung von Nachrichten geht es, als Abgrenzung zur oben beschriebenen Auskunftserteilung von Daten einer Nachrichtenübermittlung, nicht um die mit der Nachrichtenübermittlung zusammenhängenden gespeicherten Daten, sondern um den Inhalt der Nachrichten, die durch Telekommunikation oder Internettechnologien übermittelt oder empfangen werden bzw. wurden.  

Die Überwachung von Nachrichten ist dann zulässig, wenn

  • der Verdacht auf eine Entführung besteht und während dieser Zeit eine Nachrichtenübermittlung stattfindet bzw. stattgefunden hat,
  • die Überwachung der Aufklärung einer Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten bedroht ist, dient und der Betroffene oder die Betroffene der Überwachung ausdrücklich zustimmt,
  • die Überwachung der Aufklärung einer Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist, dient,
  • eine terroristische Organisation bzw. kriminelle Vereinigung überwacht wird oder
  • dadurch der Aufenthalt von flüchtigen oder abwesenden Beschuldigten ermittelt werden kann, die einer vorsätzlich begangenen mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohten strafbaren Handlung dringend verdächtig sind

Wird eine Überwachung von Nachrichten betreffend Personen, die normalerweise von der Zeugenaussage befreit sind (z.B. Rechtsanwälte, Psychiater), vorgenommen, muss die Bewilligung, Anordnung, Genehmigung und Durchführung dieser Maßnahmen durch unabhängige Rechtsschutzbeauftragte überprüft werden.

Rechtsgrundlagen

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion