Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Therapieformen

Es wird zwischen folgenden Therapieformen unterschieden:

Begleitende Therapie (Maßnahmen der Schadensminimierung oder Schadensbegrenzung)

Die begleitende Therapie ist eine Form der niederschwelligen Beratung und Unterstützung. Es ist nicht Ziel dieser Therapie, eine abhängige Person zum Aufgeben des Suchtmittelkonsums zu bewegen: Vielmehr richtet sie sich an Personen, die keinen abstinenzorientierten Maßnahmen (unmittelbar) zugänglich sind. Die begleitende Therapie dient daher der Vermeidung oder der Reduktion der negativen Folgeerscheinungen der Abhängigkeitserkrankung.

Hierzu gehören zum Beispiel die Infektionsprophylaxe durch Spritzen- und Nadeltauschangebote und Gratisabgabe von Kondomen, Notschlafmöglichkeiten, medizinische Beratung und Hilfe, Vermittlung von Gelegenheitsarbeit.

Abstinenzorientierte Therapie (Entwöhnungsbehandlung)

Die abstinenzorientierte Behandlung hat die Freiheit von psychoaktiven Substanzen zum Ziel und wird in spezialisierten Einrichtungen sowohl ambulant als auch stationär angeboten. Im stationären Setting wird zwischen der Kurzzeittherapie (Dauer: sechs bis acht Wochen), der mittelfristigen Therapie (Dauer: sechs bis acht Monate) und der Langzeittherapie (Dauer: ein bis zwei Jahre) unterschieden.

Substituierende Therapie (Substitutionstherapie, Drogenersatztherapie)

Bei der Substitutionstherapie bekommen opiatabhängige Personen statt der "illegalen" Opiate legale ärztlich verschriebene Ersatzsubstanzen.

Idealerweise sollte die Substitution nur eine Übergangslösung darstellen und die Patientinnen/Patienten sollten sich letztlich zur Abstinenz entscheiden, da auch mit Ersatzsubstanzen die Sucht der behandelten Personen weiter besteht. Doch bei manchen Patientinnen/Patienten ist Dauersubstitution die Methode der Wahl.

Formen der Substitutionstherapie

Es wird zwischen folgenden Substitutionstherapien unterschieden:

  • kurzfristige Substitutionstherapie
  • mittelfristige Substitutionstherapie
  • langfristige Substitutionstherapie

Kurzfristige Substitutionstherapie

Die kurzfristige Ersatztherapie wird beim Entzug eingesetzt, um die dabei auftretenden Entzugserscheinungen zu reduzieren (sogenannter warmer Entzug).

Mittelfristige Substitutionstherapie

Die mittelfristige Ersatztherapie soll die behandelten Personen mittelfristig zur Abstinenz führen. In einer betreuten Übergangszeit soll ihnen die Lösung aus der Drogenszene und der Aufbau neuer sozialer Netzwerke ermöglicht werden. Neben der Verabreichung eines Substitutionsmittels sollten auch psychosoziale Maßnahmen gesetzt werden.

Langfristige Substitutionstherapie

Die langfristige Ersatztherapie wird auch als "Erhaltungsprogramm" bezeichnet. Sie wird bei langjährigen Opiatabhängigen eingesetzt, wenn eine Abstinenztherapie nicht Erfolg versprechend ist, die Patientinnen/Patienten aber durch ihre Abhängigkeit bereits sehr gefährdet sind. Bei diesen Patientinnen/Patienten darf kein Druck zur Abstinenz ausgeübt werden. Diese Form der Therapie hat schützende Funktion.

Hinweis

Die Rahmenbedingungen (bspw. Voraussetzungen der zu behandelnden Personen, Wahl des Mittels, Form der Verabreichung, Meldepflichten) der Substitutionstherapie sind in der Suchtgiftverordnung geregelt. Die Weiterbildungsverordnung orale Substitution regelt die fachliche Qualifikation der substituierenden Ärztinnen/Ärzte.

Rechtsgrundlagen

Suchtgiftverordnung

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz