Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Wie soll ich mich im Strafverfahren verhalten?
Strafverfahren können das Leben eines Menschen auf unterschiedlichste Weise beeinflussen – von der bedingten Geldstrafe bis hin zur lang andauernden Freiheitsstrafe. Daher können die Empfehlungen an dieser Stelle auch nur sehr allgemeiner Natur sein.
Die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder ein kostenloses Erstgespräch bei einer Rechtsanwaltskammer sind empfehlenswerte Schritte, um individuelle Beratung und Unterstützung für das jeweilige Strafverfahren zu bekommen.
Die Justiz-Ombudsstellen erteilen Informationen rund um das gerichtliche Verfahren. Es handelt sich dabei um eine Servicestelle, die auch Beschwerden entgegen nehmen und allgemein zwischen den Beteiligten vermitteln.
Tipp
Nähere Informationen dazu finden sich unter "Rechtsauskünfte" auf oesterreich.gv.at.
Anwaltliche Vertretung zu Hilfe ziehen
Ein Rechtsanwalt kann bereits in der ersten Phase eines Strafverfahrens sehr hilfreich sein. Die Kosten dafür sind jedoch vom Beschuldigten selbst zu tragen und können mitunter erheblich sein. Kann sich der Beschuldigte einen Rechtsanwalt nicht leisten, besteht die Möglichkeit, dass ihm in bestimmten Fällen im Rahmen der Verfahrenshilfe durch Beschluss des Gerichtes ein Rechtsanwalt kostenlos beigestellt wird.
Bereits bei der ersten Vernehmung durch Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte das Recht, einen Rechtsanwalt beizuziehen – in dieser schwierigen Situation sollte nicht auf anwaltliche Hilfe verzichtet werden. Auch die generelle Frage, ob die Beiziehung eines Rechtsanwaltes grundsätzlich sinnvoll ist, sollte mit einem Rechtsanwalt geklärt werden.
Ein Verzeichnis aller österreichischen Rechtsanwälte findet sich auf der Seite des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages.
Darüber hinaus haben die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern an bestimmten Beratungsstellen als Serviceangebot die "Erste Anwaltliche Auskunft" eingerichtet. In einem ersten kostenlosen Orientierungsgespräch wird Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in einem konkreten Fall angeboten. Nähere Informationen darüber, wo diese Beratungsgespräche stattfinden, finden sich auf den Seiten der Rechtsanwaltskammern der Bundesländer.
Achtung
Für festgenommene Beschuldigte hat der Österreichische Rechtsanwaltskammertag gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz einen rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst für festgenommene Beschuldigte eingerichtet. Je nach Einzelfall umfasst dieser ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch und allenfalls den anwaltlichen Beistand bei einer Vernehmung.
Der erste Anruf und eine erste telefonische Beratung sind kostenlos. Darüber hinaus sind die Leistungen grundsätzlich kostenpflichtig.
Der Rechtsanwaltliche Bereitschaftsdienst ist täglich von 00.00 bis 24.00 Uhr kostenfrei aus ganz Österreich unter der Telefonnummer 0800 376 386 zu erreichen.
Hinweis
Näheres zur anwaltlichen Vertretung und zur Verfahrenshilfeverteidigung findet sich unter "Verteidigung, Recht auf einen Rechtsanwalt" auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (→ ÖRAK)
- Rechtsanwaltsverzeichnis (→ ÖRAK)
- Rechtsanwaltskammern der Bundesländer
Rechtsgrundlagen
Strafprozessordnung (StPO)
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion