Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Zuständigkeit
Pensions- oder Rentenbezieherinnen/Pensions- oder Rentenbezieher bringen den Antrag auf Pflegegeld beim zuständigen Versicherungsträger ein. Das ist jene Stelle, die auch die Pension bzw. Rente auszahlt.
Zu beachten ist, dass von diesem Grundsatz die folgenden Ausnahmen gelten:
- Bei einer Vollrente aus der Unfallversicherung der Unfallversicherungsträger, ausgenommen in jenem Bereich, in dem die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt für die Gewährung der Vollrente zuständig ist, die Pensionsversicherung (→ PV)
- Bei ASVG-Pensionistinnen/ASVG-Pensionisten, bei Bezieherinnen/Bezieher von Renten aus der Kriegsopferversorgung, der Heeresentschädigung sowie nach dem Impfschadengesetz die Pensionsversicherung (→ PV)
- Bei Bundespensionistinnen/Bundespensionisten, Bezieherinnen/Beziehern eines Beamtenruhe- oder Versorgungsgenusses, einer Beamtenpension eines Bundeslandes oder einer Gemeinde, unkündbaren Post-, Telekom-, Postbusbediensteten sowie Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes das BVAEB-Pensionsservice (→ BVAEB) (seit 1. Jänner 2020 die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau)
- Berufstätige Personen, mitversicherte Angehörige (z.B. als Hausfrau oder Kind) und Bezieherinnen/Bezieher einer Mindestsicherung oder eines Rehabilitationsgeldes können das Pflegegeld bei der Pensionsversicherung (→ PV) beantragen.
An die Stellen, die über die Gewährung des Pflegegeldes entschieden haben, sind auch die Anträge auf Erhöhung des Pflegegeldes bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu richten.
Rechtsgrundlagen
§ 22 Bundespflegegeldgesetz (BPGG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz