Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Arbeitslosengeld – längerer Anspruch
Generell kann eine anspruchsberechtigte Arbeitsuchende/ein anspruchsberechtigter Arbeitsuchender für 20 Wochen Arbeitslosengeld beziehen. Aufgrund verschiedener Umstände (längere durchgängige Beschäftigung in einem Dienstverhältnis mit Arbeitslosenversicherung, Alter der Arbeitsuchenden/des Arbeitsuchenden, Schulungsmaßnahmen innerhalb einer Arbeitsstiftung) kann sich die Dauer der Anspruchsberechtigung verlängern. So verlängert sich die Bezugsdauer auf 30 Wochen, wenn 156 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungen vorliegen.
Für ältere Arbeitsuchende gebührt eine längere Bezugsdauer unter folgenden Voraussetzungen:
- Wenn Sie über 40 Jahre alt sind und in den letzten zehn Jahren mindestens 312 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie das Arbeitslosengeld bis zu 39 Wochen lang erhalten.
- Wenn Sie älter als 50 Jahre sind und in den letzten 15 Jahren mindestens 468 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie das Arbeitslosengeld bis zu 52 Wochen lang beziehen.
Tipp
Nähere Informationen zum Thema "Arbeitslosengeld" (z.B. zu den genauen Voraussetzungen, der Höhe der Leistung und zur Antragstellung) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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Rechtsgrundlagen
§ 18 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz