Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Rechte und Pflichten der adoptierenden Personen
Durch die Bewilligung des Adoptionsvertrags durch das Gericht wird die Annahme des Adoptivkindes wirksam. Damit gehen die elterlichen Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern auf die adoptierende Person oder das adoptierende Paar über.
Diese Rechte und Pflichten umfassen insbesondere die Pflege und Erziehung des Kindes, die gesetzliche Vertretung, die Vermögensverwaltung sowie die Pflicht zur Gewährung von Unterhalt.
Wird das Adoptivkind nur von einer einzelnen Person adoptiert, erlöschen die familienrechtlichen Beziehungen – insbesondere Pflege, Erziehung und Vertretung – zum leiblichen Elternteil sowie zu dessen Verwandten.
Bleibt das Kind in der Obhut eines leiblichen Elternteils und wird es von dessen gleichgeschlechtlicher Partnerin/gleichgeschlechtlichem Partner adoptiert, bleiben die familienrechtlichen Beziehungen zum leiblichen Elternteil bestehen.
