Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Kleines und großes Pendlerpauschale
Das kleine Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung mindestens 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist und denen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist:
Entfernung |
Betrag/Monat |
---|---|
bei mindestens 20 km bis 40 km |
58 Euro |
bei mehr als 40 km bis 60 km |
113 Euro |
bei mehr als 60 km |
168 Euro |
Das große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung mindestens zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist:
Entfernung |
Betrag/Monat |
---|---|
bei mindestens zwei km bis 20 km |
31 Euro |
bei mehr als 20 km bis 40 km |
123 Euro |
bei mehr als 40 km bis 60 km |
214 Euro |
bei mehr als 60 km |
306 Euro |
Erhöhtes Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023
Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 sind, abhängig davon, an wie vielen Tagen im Monat die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte zurückgelegt wird, zusätzlich folgende Pauschbeträge zu berücksichtigen:
Wenn das kleine Pendlerpauschale zusteht:
Entfernung | mehr als 10 Tage/Monat | 8 bis 10 Tage/Monat | 4 bis 7 Tage/Monat |
---|---|---|---|
bei mindestens 20 km bis 40 km | 29 Euro/Monat | 19,33 Euro/Monat | 9,67 Euro/Monat |
bei mehr als 40 km bis 60 km | 56,50 Euro/Monat | 37,67 Euro/Monat | 18,83 Euro/Monat |
bei mehr als 60 km | 84 Euro/Monat | 56 Euro/Monat | 28 Euro/Monat |
Wenn das große Pendlerpauschale zusteht:
Entfernung | mehr als 10 Tage/Monat | 8 bis 10 Tage/Monat | 4 bis 7 Tage/Monat |
---|---|---|---|
bei mindestens 2 km bis 20 km | 15,50 Euro/Monat | 10,33 Euro/Monat | 5,17 Euro/Monat |
bei mehr als 20 km bis 40 km | 61,50 Euro/Monat | 41 Euro/Monat | 20,50 Euro/Monat |
bei mehr als 40 km bis 60 km | 107 Euro/Monat | 71,33 Euro/Monat | 35,67 Euro/Monat |
bei mehr als 60 km | 153 Euro/Monat | 102 Euro/Monat | 51 Euro/Monat |
Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 steht zusätzlich ein Pendlereuro in Höhe von 0,50 Euro monatlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Auch der Pendlereuro ist wie das Pendlerpauschale entsprechend der Anzahl der Fahrten pro Monat anzupassen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen