Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

EWR-Bürger bzw. Schweizer: Einreise, Aufenthalt und Niederlassung in der EU

Allgemeine Informationen

EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger genießen Visumfreiheit und haben das Recht auf Aufenthalt und Niederlassung auf dem Territorium eines beliebigen EU-/EWR-Mitgliedstaates für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten. Dieses Recht besteht unabhängig von deren wirtschaftlicher Tätigkeit.

EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer, die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen, sind, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, zum Aufenthalt für mehr als drei Monate berechtigt.

EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger und Schweizerinnen/Schweizer sowie deren Angehörige, die sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten, haben dies spätestens binnen vier Monaten ab der Einreise der zuständigen Niederlassungsbehörde (Landeshauptmann bzw. die von ihm ermächtigten Bezirksverwaltungsbehörden) anzuzeigen.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist von der Behörde auf Antrag eine Anmeldebescheinigung auszustellen.

Achtung

Alle Personen, die sich in Österreich aufhalten (österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, Unionsbürgerinnen/Unionsbürger, Drittstaatsangehörige), unterliegen der Meldeverpflichtung nach dem Meldegesetz. Wer in Österreich Unterkunft nimmt oder eine Unterkunft aufgibt, ist zur An- und Abmeldung bei der zuständigen Meldebehörde verpflichtet.

Voraussetzungen

EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger sowie Schweizerinnen/Schweizer sind zum Aufenthalt für mehr als drei Monate berechtigt, wenn sie

  • in Österreich Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer oder Selbstständige/Selbstständiger sind oder
  • für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, sodass sie während ihres Aufenthalts weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen, oder
  • als Hauptzweck ihres Aufenthalts eine Ausbildung einschließlich einer Berufsausbildung an einer öffentlichen Schule oder rechtlich anerkannten Privatschule oder Bildungseinrichtung absolvieren und über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz für sich und ihre Familienangehörigen verfügen.

Fristen

Meldung des Aufenthalts für mehr als drei Monate: binnen vier Monaten ab Einreise

Zuständige Stelle

Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EWR-Bürgerin/des EWR-Bürgers bzw. der Schweizerin/des Schweizers örtlich zuständig ist:

Zusätzliche Informationen

Weitere Informationen zu Niederlassung, Visum und Aufenthalt finden sich in den Kapiteln "Aufenthalt in Österreich" und "Visum für Österreich".

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Dokumentation für EWR-Bürger, Schweizer, Familienangehörige – Antrag

Letzte Aktualisierung: 28. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres