Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Einreise und Aufenthalt

  • Für die Einreise, den Aufenthalt in Österreich und die Ausreise benötigen Studierende aus Drittstaaten grundsätzlich einen gültigen Reisepass (Passpflicht). Bei der Einreise und während des Aufenthalts in Österreich brauchen sie darüber hinaus im Regelfall ein Visum. Die Einreise ist nur möglich, wenn der Reisepass drei Monate über den geplanten Termin der Ausreise aus dem Schengenraum hinaus gültig ist sowie innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde. Welche Staatsangehörigkeit zur Einreise ohne Visum berechtigt, kann der Liste der Visumspflichten entnommen werden. Alle Arten von Visa müssen grundsätzlich vor der Einreise bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) im Ausland beantragt werden.
  • Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Für Studierende ist das die "Aufenthaltsbewilligung – Studierende". Diese muss im Regelfall vor der Einreise bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland beantragt werden. Es wird empfohlen, den Antrag mindestens 3 bis 6 Monate vor der geplanten Einreise nach Österreich zu stellen. Ist die Einreise ohne Visum erlaubt, kann der Erstantrag auch nach der Einreise bei der Niederlassungsbehörde in Österreich abgegeben werden.
    Dauert der Aufenthalt in Österreich maximal sechs Monate, wird kein Aufenthaltstitel benötigt, es genügt das Visum.
  • Die Behörden im Herkunftsland (Meldebehörde etc.) sollten so bald wie möglich vom Umzug verständigt werden.
  • Vor der Einreise sollte eine Unterkunft (Wohnung, Studentenheim o.ä.) organisiert werden.
  • Eventuell ist die Eröffnung eines Bankkontos sinnvoll.
  • Angaben zur Finanzierung des Aufenthalts:
    • Studierende bis zum 24. Lebensjahr müssen 613,16 Euro für jeden Aufenthaltsmonat,
    • ab dem 24. Lebensjahr 1.110,26 Euro für jeden Monat
    jedoch maximal für 12 Monate im Voraus, nachweisen.
    Dies ist zum Beispiel durch ein Guthaben auf einem Sparbuch oder Konto bei einer österreichischen Bank oder durch eine Haftungserklärung oder einen Unterhaltsvertrag einer in Österreich lebenden Person möglich. Auch ist eine Bestätigung über eine zukünftige Unterhaltsleistung aus dem Herkunftsland grundsätzlich möglich – dieser Nachweis ist allerdings aufwendiger. Weiters kommt als Nachweis der Ankauf von Traveller Cheques in entsprechendem Ausmaß oder auch eine Bestätigung über ein Stipendium in Betracht.
  • Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine Unterkunft wie durch Mietvertrag, Wohnrechtsvereinbarung oder Reservierungsbestätigung für die Dauer von 12 Monaten
  • Nachweis über regelmäßige Aufwendungen wie Miete, Betriebskosten, Alimente, Kreditbelastungen (diese durch einen aktuellen Auszug aus der Evidenz eines staatlich anerkannten Kreditverbandes),
  • Krankenversicherungsnachweis von der erwarteten Genehmigung des Antrages bis zur Aufnahme des Studiums in Österreich oder bis zur Anmeldung zur Studierendenselbstversicherung. Die Anmeldung zur Studierendenselbstversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskase ist auf Aufforderung der Inlandsbehörde nachzuweisen.

Weiterführende Links

Liste der Visumspflichten (→ BMI)

Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion