Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Leasingvertrag
Leasing ist ein Rechtsgeschäft eigener Art über die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern (z.B. Auto), wobei die Auswahl und Spezifikation dieser Sache in der Regel durch die Nutzerin/den Nutzer erfolgt.
Ein Leasingvertrag kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern abgeschlossen werden. Diese kann auch nachträglich eingeholt werden, allerdings ist das Rechtsgeschäft bis zur Erteilung der Zustimmung nicht voll gültig.
Wenn die Eltern der Entscheidung nicht zustimmen, ist der Leasingvertrag von Anfang an ungültig, so als ob er nicht zustande gekommen wäre.
Wenn die Jugendliche/der Jugendliche – ohne Zustimmung der Eltern – einen Leasingvertrag abgeschlossen hat, ist sie/er, wenn sie/er inzwischen volljährig geworden ist, nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn sie/er freiwillig schriftlich erklärt, die Verpflichtungen aus dem Vertrag als rechtswirksam anzuerkennen. Die Bank kann die volljährig Gewordene/den volljährig Gewordenen jedoch zur Abgabe einer solchen Erklärung auffordern und dafür eine angemessene Frist setzen.
Ohne diese schriftliche Erklärung der Jugendlichen/des Jugendlichen wird ein solches Rechtsgeschäft nicht voll gültig.
Nähere Informationen zur nachträglichen Anerkennung von Kaufverträgen ab Volljährigkeit finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion