Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Allgemeines zur Haltung von Katzen
Folgende Punkte sind bei der Haltung von Katzen zu berücksichtigen:
- Katzen dürfen nicht in Käfigen gehalten werden.
Ausnahme: Die kurzfristige Unterbringung zur tierärztlichen Behandlung. - Die Anbindehaltung von Katzen ist auch kurzfristig nicht erlaubt.
- Katzen müssen mit einer ausreichenden Menge an geeignetem Futter und Wasser versorgt werden.
- Räume, in denen Katzen gehalten werden, sind sauber zu halten. Den Katzen muss eine ausreichende Anzahl von Katzentoiletten zur Verfügung gestellt werden. Diese sind sauber zu halten.
- Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, müssen sie von einer Tierärztin/einem Tierarzt kastriert werden. Dies gilt auch für Katzen, die in bäuerlicher Haltung leben.
Ausnahme: Katzen, die zur Zucht verwendet werden, müssen nicht kastriert werden.
Hinweis
Informationen zum Thema "Registrierung von Zuchtkatzen − Heimtierdatenbank und Chippflicht" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
- Werden Katzen in Räumen gehalten, bei denen die Gefahr besteht, dass sie aus dem Fenster bzw. vom Balkon stürzen, müssen die Fenster oder Balkone mit geeigneten Schutzvorrichtungen versehen werden.
- Werden Katzen in Gruppen gehalten, muss es für jede Katze einen eigenen Rückzugsbereich geben.
- Junge Katzen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Trennung aus veterinärmedizinischen Gründen zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen erforderlich ist. Ist dies der Fall, dürfen die Wurfgeschwister nicht vor dem Alter von acht Wochen getrennt werden. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn dies dem Wohl der Tiere dient und die Personen, welche die Tiere in ihre Obhut nehmen, über die erforderlichen Möglichkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur fachgerechten Aufzucht der Welpen verfügen.
- Den Katzen muss die Möglichkeit zum Krallenschärfen geboten werden.
- Wohnungskatzen ist Katzengras oder gleichwertiger Ersatz zur Verfügung zu stellen.
- Den Katzen müssen Beschäftigungs- und erhöhte Rückzugsmöglichkeiten geboten werden.
Rechtsquellen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion