Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission

Allgemeine Informationen

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Von Diskriminierung Betroffene können sich direkt an die Gleichbehandlungskommission (GBK) wenden. Die Befassung der Gleichbehandlungskommission ist kostenlos! Es ist nicht notwendig, eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt zum Verfahren hinzuzuziehen.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, im Vorfeld kostenlose Beratung durch die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) oder die Arbeiterkammer Ihres Bundeslandes einzuholen und mit deren Unterstützung einen Antrag bei der Gleichbehandlungskommission einzubringen.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann von der Betroffenen/dem Betroffenen selbst, von der Betriebsrätin/dem Betriebsrat, von Interessenvertretungen bzw. von der Gleichbehandlungsanwältin/dem Gleichbehandlungsanwalt mit einem formlosen Schreiben eingebracht werden.

Der Senat erhebt den Sachverhalt durch die persönliche Befragung von Auskunftspersonen. Grundsätzlich erfolgt die Befragung von Antragstellerin/Antragsteller und Antragsgegnerin/Antragsgegner gemeinsam.

Das Prüfungsergebnis ergeht schriftlich an die Betroffenen.

Ist das Ergebnis der Gleichbehandlungskommission, dass eine Diskriminierung vorliegt, wird die für die Diskriminierung verantwortliche Person aufgefordert, diese zu beenden.

Die Senate erstellen neben Einzelfallprüfungsergebnissen auch Gutachten und geben Empfehlungen an die diskriminierende Stelle (z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Wohnungsvermieterin/Wohnungsvermieter, Veranstalterin/Veranstalter) ab.

Hinweis

Betroffene können den Antrag an die Gleichbehandlungskommission jederzeit zurückziehen, beispielsweise in Fällen, in denen es zwischenzeitlich zu einer innerbetrieblichen Lösung oder einem gerichtlichen Vergleich gekommen ist.

Zusätzliche Informationen

Schadenersatz kann die Gleichbehandlungskommission nicht zusprechen. Dafür sind die Gerichte zuständig.

Die Gleichbehandlungskommission und das Arbeits- und Sozialgericht können unabhängig voneinander angerufen werden.

Weiterführende Links

Verfahrensablauf vor der Gleichbehandlungskommission (→ BKA)

Rechtsgrundlagen

Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-Gesetz)  

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion