Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Verlustanzeige

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn dieser gefunden wird.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine Frist, um einen Verlust anzuzeigen.

Ausnahme: Bei Verlust von Führerschein, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln sowie Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust unverzüglich anzuzeigen.

Zuständige Stelle

Hinweis

Bei Verlusten von Gegenständen in den Wiener Linien ist seit 2. Jänner 2018 das Zentrale Fundservice der MA 48 unter der Hotline +43 1 4000-8091 zuständig.

Die Fundbehörde

Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) anzuzeigen. Ebenso muss der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle (→ VVO) aus.

Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.

Verfahrensablauf

Bei Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei (→ BMI) oder der Führerscheinbehörde erfolgen.

Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Sie erhalten sofort ein Duplikat und benötigen weder eine Verlustanzeige noch eine Bestätigung darüber.

Bei Verlust der Kennzeichentafel muss eine Verlustanzeige bei der Polizei erfolgen.

Bei Schieß- und Sprengmitteln müssen Sie auf jeden Fall eine Verlustanzeige bei einer Dienststelle der Polizei (→ BMI) machen.

Bei Verlust von Waffenpass oder Waffenbesitzkarte ist keine Anzeige vorgeschrieben. Falls Sie doch eine Anzeige erstatten möchten, können Sie dies bei der Fundbehörde erledigen.

Im Fall des Verlustes einer waffenrechtlichen Urkunde stellt die zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) oder Sicherheitsdienststelle (Polizeiinspektion) der Betroffenen/dem Betroffenen eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung ersetzt die verlorene waffenrechtliche Urkunde für 14 Tage (ab dem Tag der Anzeige) bzw. bis zur Ausstellung einer Ersatzurkunde (falls diese beantragt wurde).

Bei Verlust des Identitätsausweises ist eine Verlustanzeige zu erstatten.

Weiterführende Informationen zu Verlust/Diebstahl von Reisepässen und Personalausweisen finden Sie unter Reisepass verloren und Personalausweis – Verlust oder Diebstahl ebenfalls auf oesterreich.gv.at

Hinweis

Wenn Sie den Verdacht haben oder wissen, dass es sich um einen Diebstahl handelt, erstatten Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei.

Erforderliche Unterlagen

Eventuell amtlicher Lichtbildausweis (wenn vorhanden)

Kosten

Für das Erstatten einer Verlustanzeige

  • Mündlich oder schriftlich: keine Kosten
  • Bei Aufnahme einer Niederschrift (bei mündlicher Verlustanzeige): 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe

Für die Ausstellung einer Bestätigung der Verlustanzeige

  • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
  • Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:
    • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro

Tipp

Verlangen Sie nur dann eine Bestätigung der Verlustanzeige, wenn Sie diese auch wirklich benötigen, um die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie bis zur Ausstellung eines Führerscheinduplikats, eines Duplikats der Zulassungsbescheinigung oder der Zuweisung eines neuen Kennzeichens einen Ersatz benötigen, lassen Sie sich eine Bestätigung der Verlustanzeige ausstellen. In diesen Fällen entstehen jedenfalls Kosten von 2,10 Euro. Eine Zeugnisgebühr in Höhe von 14,30 Euro ist in diesen Fällen nicht zu entrichten. Mit der Bestätigung dürfen Sie im Inland für einen befristeten Zeitraum ein Kraftfahrzeug lenken:

  • Führerscheinersatz: vier Wochen ab dem Tag des Verlustes
  • Zulassungsbescheinigungsersatz: eine Woche ab dem Tag des Verlustes
  • Kennzeichenersatz: wenn Sie auf dem Fahrzeug eine behelfsmäßige Ersatztafel anbringen, die in ihrer Form der von der Behörde ausgegebenen Kennzeichentafel gleicht: eine Woche ab dem Tag des Verlustes

Plattform für das Fundwesen

In dieser Datenbank finden Sie weiterführende Informationen zum Thema "Verloren/Gefunden".

Tipp

In Wien befinden sich in unmittelbarer Nähe der Magistratischen Bezirksämter (→ Stadt Wien), beim Wiener Rathaus, bei allen Wiener Mistplätzen und im Nahbereich vieler Polizeidienststellen Fundcontainer (sogenannte "Fundboxen"), die eine Abgabe von Funden auch außerhalb der Dienststunden ermöglichen. Weiters besteht die Möglichkeit, Funde in den Amtsbriefkästen der Magistratischen Bezirksämter zu deponieren.

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Verlustmeldung

Letzte Aktualisierung: 10. April 2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Finanzen
  • Bundesministerium für Inneres
  • Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur