Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Versicherungen
Diebstahlversicherung
Eine Diebstahlversicherung ist besonders für neue, sehr kostspielige Fahrräder mit Spezialausstattung zu empfehlen.
Es gibt Diebstahlversicherungen von unzähligen Anbieterinnen/Anbietern (z.B. Fahrrad-Händlerinnen/-Händler, Radfahrer- und Verkehrsclubs) und jede ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die Diebstahlversicherung Ersatz leistet bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass Sie die Rechnung des Fahrrades vorlegen können und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht haben.
Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie als Radfahrerin/Radfahrer im Straßenverkehr, wenn Sie einen Sach- oder Personenschaden verursachen.
Sie stellen Ihr Fahrrad ab und es kippt zur Seite und beschädigt ein parkendes Auto, eine Auslage etc. oder Sie transportieren Ihr Fahrrad in der U-Bahn und beschädigen beim Einsteigen die Jacke eines anderen Fahrgastes. Auch Ihre Kinder sind durch die Versicherung geschützt, wenn Sie z.B. auf dem Radweg fahren und dabei Passantinnen/Passanten zu Schaden kommen.
Wenn Sie selbst zu Schaden kommen, dann handelt es sich um einen Freizeitunfall, der dem privaten Risikobereich zuzuordnen ist und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Es ist Ihnen daher eine private Unfall- und Freizeitversicherung zu empfehlen, wenn Sie sehr viel mit dem Rad unterwegs und sportlich aktiv sind (z.B. Radrennen fahren oder Mountainbike-Touren machen).
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung oder an die Radfahrer- und Verkehrsclubs.
