Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Therapien
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Es gibt zahlreiche Therapieformen, die für die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen entwickelt worden sind. Zu den häufigsten zählen:
- Logopädie bei Störungen der Sprache oder des Sprachverständnisses
- Physiotherapie bei Bewegungsstörungen
- Musiktherapie (etwa bei Wahrnehmungs- oder Persönlichkeitsstörungen)
- Ergotherapie (etwa bei Störungen der motorischen Koordination)
Tipp
Lassen Sie sich bezüglich Art und Dauer von Therapien und eventuellen Kombinationen von Fachleuten beraten.
Zuständige Stelle
Der Krankenversicherungsträger (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) (meistens werden die genannten Therapien finanziert)
Verfahrensablauf
Ein formloser Antrag auf Therapiekostenersatz kann bei der zuständigen Behörde eingebracht werden. Die Mitnahme von Attesten ist sinnvoll, aber nicht immer möglich (z.B. bei von Behinderung bedrohten Kindern).
Kosten
Die Eltern haben in den meisten Fällen einen Kostenbeitrag zu leisten, der ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen ist.
Zusätzliche Informationen
Behinderung-Inklusion-Dokumentation (→ BIDOK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz