Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
Über den Elektronischen Rechtsverkehr der Justiz (ERV) können Erst- und Folgeeingaben (Klagen, Klagebeantwortungen, Anträge, Schriftsätze, Rechtsmittel, Forderungsanmeldungen uvm.) samt Beilagen elektronisch an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften (nur Ersteingaben) übermittelt und empfangen werden. Benutzerinnen/Benutzern des ERV stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen: Übermittlungsstellen bzw. JustizOnline.
Übermittlungsstellen
Teilnehmerinnen/Teilnehmer bringen Eingaben über eine Übermittlungsstelle elektronisch bei Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften ein. Rückmeldungen erfolgen elektronisch über die Übermittlungsstellen.
Die Nutzung von Übermittlungsstellen steht grundsätzlich jeder Person zur Verfügung. Es fallen Grundgebühren sowie Gebühren pro Übermittlung an. Manche Institutionen müssen den elektronischen Rechtsverkehr nutzen, z.B. Notarinnen/Notare, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Kreditinstitute, Versicherungen und Sozialversicherungsträger.
JustizOnline
JustizOnline ermöglicht es Bürgerinnen/Bürgern, mit der ID Austria kostenfreie elektronische Eingaben bei Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften zu machen. Rückmeldungen erfolgen jedoch nicht über JustizOnline. Zustellungen erfolgen postalisch oder über das Zentrale elektronische Postfach, sofern aktiviert.
Weiterführende Links
- Elektronischer Rechtsverkehr (→ BMJ)
- Übermittlungsstellen – Elektronischer Rechtsverkehr (→ BMJ)
- Formulare & Ersteingaben (→ BMJ)
Rechtsgrundlagen
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz