Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Nationalrat

Allgemeines zum Nationalrat

Der Nationalrat bildet zusammen mit dem Bundesrat das österreichische Parlament (sogenanntes "Zweikammersystem"). Dieses beschließt die österreichischen Bundesgesetze.

Der Sitz des Nationalrates ist in Wien. Der Tätigkeitszeitraum des Nationalrates ist eine Gesetzgebungsperiode. Diese endet spätestens nach fünf Jahren. Die Sitzungen des Nationalrates sind in der Regel öffentlich.

Organe des Nationalrates

Der Nationalrat besteht aus

  • einer Präsidentin/einem Präsidenten und einer/einem Zweiten und Dritten Präsidentin/Präsidenten
  • Schriftführerinnen/Schriftführer und Ordnerinnen/Ordner
  • einem Hauptausschuss
  • einem ständigen Unterausschuss
  • Sonstige Ausschüsse
  • Klubs

Abgeordnete derselben wahlwerbenden Partei haben das Recht, sich zu Klubs zusammenzuschließen. Ein Klub muss mindestens aus fünf Mitgliedern bestehen. Gründet eine wahlwerbende Partei mehrere Klubs, kann nur der größte davon Klubstatus erlangen. Ein Klub kann nur innerhalb des ersten Monats einer Gesetzgebungsperiode gegründet werden. Das bedeutet, dass Abgeordnete nach dem ersten Zusammentritt des neuen Nationalrates einen Monat Zeit haben, einen Klub zu gründen. Abgeordnete können jederzeit aus einem Klub austreten oder in einen anderen Klub eintreten. Hat ein Klub dadurch weniger als fünf Mitglieder, besteht dieser automatisch nicht mehr. 

Abgeordnete ohne Klubzugehörigkeit werden umgangssprachlich als "wilde Abgeordnete" bezeichnet. Viele parlamentarische Rechte sind jedoch an einen Klubstatus gebunden. Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit haben zwar Redezeit bei Debatten oder dürfen als Zuhörerinnen/Zuhörer an Ausschüssen teilnehmen, können jedoch z.B. keine eigenen Gesetzesanträge stellen und in Ausschüssen nicht abstimmen.

Der Nationalrat wählt am Anfang einer Gesetzgebungsperiode aus seiner Mitte den Hauptausschuss. Die Zahl der Mitglieder wird durch Beschluss des Nationalrates festgesetzt. Zu den Aufgaben des Hauptausschusses zählt es, Stellungnahmen zu Vorhaben im Rahmen der EU abzugeben oder Vorberatungen eines Antrags auf Durchführung einer Volksbefragung auszuführen. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte den ständigen Unterausschuss, in dem mindestens ein Mitglied jeder im Hauptausschuss vertretenen Partei vertreten sein muss. Der Unvereinbarkeitsausschuss, der Immunitätsausschuss, der Budgetausschuss und der Geschäftsordnungsausschuss sind ebenso zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode zu bilden. Daneben wird in der Regel für jeden größeren Fachbereich ein eigener Ausschuss gewählt, z.B. der Gesundheitsausschuss oder der Verfassungsausschuss. Der Nationalrat setzt die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder jedes Ausschusses fest, die Klubs geben die auf sie entfallenden Ausschuss- und Ersatzmitglieder dem Präsidenten des Nationalrates bekannt, diese gelten damit als gewählt.

Aufgaben des Nationalrates

Eine der wichtigsten Aufgaben des Nationalrates ist die Gesetzgebungskompetenz. Der Nationalrat übt gemeinsam mit dem Bundesrat "die Gesetzgebung des Bundes ("Der Weg der Bundesgesetzgebung") die Gesetzgebung des Bundes aus.

Der Nationalrat kontrolliert weiters die Geschäftsführung der Bundesregierung, er hat das Recht die Anklage gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen einer Gesetzesverletzung vor dem Verfassungsgerichtshof zu erheben, er beschließt das Bundesfinanzrahmengesetz und es kommt ihm auch die finanzielle Kontrolle der Haushaltsführung zu.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 18. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion