Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Namhaftmachung eines E-Government-Berechtigten

Allgemeines

Im Zentralen Vereinsregister (ZVR) werden alle in Österreich eingetragenen Vereine zentral verwaltet. Das ZVR verbindet die einzelnen lokalen Vereinsregister und trägt somit zur Vereinfachung des Vereinswesens in Österreich bei.

Das Vereinsgesetz sieht vor, dass der Verein eine organschaftliche Vertreterin/einen organschaftlichen Vertreter als E-Government Berechtigte/E-Government Berechtigten bestellen kann.

Vereinsspezifische Begriffe

ZVR-Zahl

Jedem in Österreich eingetragenem Verein ist im Zentralen Vereinsregister eine eindeutigen ZVR-Zahl zugeordnet. Besonders bei der Suche nach einem einzelnen Verein ist die ZVR-Zahl hilfreich, da sie immer zu einem exakten Suchergebnis führt.

Statuten

Ein Verein wird durch die Vereinbarung von Statuten errichtet. Statuten enthalten Angaben zum Vereinsnamen, Vereinssitz, Vereinszweck, Vertretungsregelung und weiteren wichtigen Daten.

Funktionen der Rolle ZVR E-Government Berechtigten (Bürger)

Die/der E-Government Berechtigte wird ausschließlich von der Vereinsbehörde berechtigt, für einen oder mehrere Vereine tätig zu werden.

Die zeichnungsberechtigten organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter des Vereins beantragen mittels Formular "Namhaftmachung eines/einer E-Government-Berechtigten", welches online bei "Namhaftmachung eines/einer E-Government-Berechtigten (→ BMI)" für jede Bürgerin/jeden Bürger verfügbar ist, diese Berechtigung.

Die/der E-Government Berechtigte muss eine organschaftliche Vertreterin/ein organschaftlicher Vertreter des Vereines sein und kann nach Berechtigungsfreigabe durch die Vereinsbehörde nachfolgende Funktionen im ZVR bearbeiten:

  • Adressänderung zum Verein
  • Adressänderung zu organschaftlichen Vertretern
  • Erfassung einer Neuwahl
  • Anlegen neuer organschaftlicher Vertreter im Zuge einer Neuwahl
  • Kooptierung (Nachbesetzung eines organschaftlichen Vertreters in der laufenden Funktionsperiode)

Zugang E-Government Berechtigter

Der Zugang für die E-Government Berechtigte/den E-Government Berechtigten erfolgt unter "Namhaft gemachte Bürger" bzw. über oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Vereinsgesetz (VerG)

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

Erstellt in Zusammenarbeit mit: Bundesministerium für Inneres