Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Zulassungsbescheinigung – Duplikat bei Verlust oder Diebstahl
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Nach Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung muss ein Duplikat beantragt werden.
Voraussetzungen
Nach dem Diebstahl muss bei der Polizei unverzüglich eine Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Diebstahl im Ausland erfolgt ist.
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung ist eine Erklärung gegenüber der Zulassungsstelle über den Verlust ausreichend – ein Zulassungsbescheinigungsduplikat wird sofort ausgestellt.
Der Verlust kann auch bei der Polizei gemeldet werden. Mit der Bestätigung der Verlustanzeige darf eine Woche lang mit dem Kfz gefahren werden.
Zuständige Stelle
Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für den Wohnbezirk bzw. den Bezirk des Unternehmenssitzes ermächtigt ist
Verfahrensablauf
Die erforderlichen Unterlagen müssen einer Zulassungsstelle für den Wohnbezirk bzw. für den Bezirk des Unternehmenssitzes vorgelegt werden. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann auch eine Vertreterin/ein Vertreter das Duplikat beantragen.
Es wird ein Duplikat des jeweils verlorenen Teils der Zulassungsbescheinigung ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
- Diebstahls- oder Verlustanzeige oder Erklärung über den Verlust
- Bei Vertretung: Vollmacht, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht persönlich erscheint (z.B. eine Versicherungsvertreterin/ein Versicherungsvertreter)
Kosten
Für die Duplikatausstellung eines Papierzulassungsscheines fallen keine Gebühren an.
Die Duplikatausstellung eines Scheckkartenzulassungsscheines kostet 29,50 Euro.
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Zulassungsstellenverordnung (ZustV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur