Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Recht auf Zugang zu diplomatischem und konsularischem Schutz
Wenn sich Österreicherinnen/Österreicher im Ausland in einer Notlage befinden, bieten die österreichischen Vertretungsbehörden Hilfe und konsularischen Schutz an.
Wer sich jedoch in einem Staat außerhalb der Europäischen Union befindet, in dem Österreich über keine konsularische oder diplomatische Vertretung vor Ort verfügt, kann bei jeder Vertretungsbehörde eines anderen EU-Mitgliedstaates um konsularischen Schutz bitten.
Hinweis
Diese Vertretungsbehörde muss Österreicherinnen/Österreicher so behandeln, als wären sie eine Staatsangehörige/ein Staatsangehöriger jenes EU-Landes.
In jedem Fall umfasst der konsularische Schutz:
- Hilfe bei Todesfällen
- Hilfe bei schweren Unfällen oder Erkrankung
- Hilfe bei Festnahme oder Inhaftierung
- Hilfe für Opfer von Gewaltverbrechen
- Unterstützung für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger in Not sowie ihre Rückführung in das Heimatland
- Ausstellung eines Ersatzreisedokuments der Europäischen Union, das Ihnen die Heimreise ermöglicht
- Information bzw. Hilfestellung bei der Geldbeschaffung
- Information der Angehörigen bei Unfall oder Todesfall
- Bereitstellung von Kontaktdaten von Ärztinnen/Ärzten, Spitälern, Anwältinnen/Anwälten und Übersetzerinnen/Übersetzern zur unverbindlichen Auswahl
- Mithilfe bei Rücktransporten von Kranken, Verletzten oder Verstorbenen
- Im Haftfall Information der österreichischen Behörden, falls vom Verhafteten gewünscht, sowie – falls möglich – Besuch des Häftlings im Gefängnis
In nachstehenden Staaten und Gebieten können sich österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger auch an die Schweizerische Vertretungsbehörde zur konsularischen Unterstützung bei Notfällen im Ausland wenden:
- Kamerun: Schweizerische Botschaft Douala
- Guinea-Bissau: Schweizerisches Honorarkonsulat Bissau
- Sierra Leone: Schweizerisches Honorarkonsulat Freetown
- Liberia: Schweizerisches Honorarkonsulat Monrovia
- Costa Rica: Schweizerische Botschaft San Jose
- Trinidad und Tobago: Schweizerisches Honorarkonsulat Port of Spain
- Venezuela: Schweizerische Botschaft Caracas
- Venezuela: Schweizerisches Honorarkonsulat Maracaibo
- Samoa: Schweizerisches Honorarkonsulat Apia
- Fidschi: Schweizerisches Honorarkonsulat Suva
- Neuseeland: Schweizerische Botschaft Wellington
- Französisch Polynesien/Tahiti: Schweizerisches Honorarkonsulat Papeete
- Indonesien: Schweizerisches Honorarkonsulat Bali
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten