Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen – Regelung in Niederösterreich
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. der Jugendliche gerade aufhält.
Das Anbieten, Vorführen, Weitergeben oder Zugänglichmachen von Medien, Datenträgern, Gegenständen oder Dienstleistungen an Personen unter 18 Jahren ist verboten, wenn sie Jugendliche in ihrer Entwicklung gefährden können. Solch eine Gefährdung ist anzunehmen, wenn dadurch
- kriminelle Handlungen von menschenverachtender Brutalität oder Gewaltdarstellung verherrlicht werden,
- Menschen wegen ihrer Ethnie, Hautfarbe, Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, Weltanschauung oder ihrer körperlichen und geistigen Behinderung diskriminiert werden oder
- die Darstellung einer die Menschenwürde missachtenden Sexualität beinhaltet wird.
Junge Menschen dürfen solche Medien, Datenträger oder Gegenstände nicht erwerben, besitzen oder verwenden und solche Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen.
Wer gewerbsmäßig solche Medien, Datenträger, Gegenstände oder Dienstleistungen anbietet, vorführt, weitergibt oder sonst zugänglich macht, muss durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere durch räumliche und optische Abgrenzungen, zeitliche und technische Beschränkungen, Aufschriften, mündliche Hinweise oder ähnliches dafür sorgen, dass junge Menschen davon ausgeschlossen werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion