Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Fischen
Aktuelle Informationen zu Fischen in den Bundesländern, Voraussetzung für das Fischen, Voraussetzung für die Erlangung einer Fischerkarte etc.
Nach der österreichischen Bundesverfassung ist das Fischereiwesen in Gesetzgebung und Vollziehung Ländersache. Es gibt daher kein Fischereigesetz des Bundes, sondern neun zum Teil recht unterschiedliche Landesfischereigesetze sowie diese ergänzende bzw. durchführende Verordnungen. Die Gesetze unterscheiden sich unter anderem in Bezug auf die Voraussetzungen für die Ausstellung des Fischereidokumentes (Prüfung oder Unterweisung ohne Prüfung), die Bestimmungen für die Ausübung des Fischfangs durch Minderjährige und bezüglich Verwaltungsübertretungen und deren Strafdrohungen.
Folgende Grundsätze können für alle Bundesländer festgehalten werden:
- Voraussetzung für das Fischen ist in der Regel der Besitz einer gültigen Fischerkarte oder Fischergastkarte und die Erlaubnis des Berechtigten, in dem jeweiligen Fischereirevier zu fischen (außer der Fischer ist selbst der Berechtigte).
- Zuständig für die Ausstellung der Dokumente sind je nach Bundesland entweder die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate – für das Burgenland, die Steiermark, Kärnten und Tirol) oder die jeweiligen Landesfischereiverbände (für Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg).
- Wer die Ausstellung einer (Jahres-)Fischerkarte erstmals beantragt, muss in der Regel einen Nachweis erbringen, dass er über die zur Ausübung des Fischfangs erforderlichen Kenntnisse verfügt. In den meisten Bundesländern wird dafür das Ablegen einer Prüfung verlangt (Burgenland, Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg), in Kärnten ist die Teilnahme an einer Unterweisung erforderlich.
- Für die Erlangung einer Fischerkarte ist in den Landesgesetzen ein Mindestalter geregelt, das von 10 Jahren (Kärnten) über 12 (Oberösterreich, Salzburg) bzw. 14 Jahre (Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Wien).
Im Folgenden finden sich Links zu den fischereirechtlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer:
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion