Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Fischen

Aktuelle Informationen zu Fischen in den Bundesländern, Voraussetzung für das Fischen, Voraussetzung für die Erlangung einer Fischerkarte etc.

Nach der österreichischen Bundesverfassung ist das Fischereiwesen in Gesetzgebung und Vollziehung Ländersache. Es gibt daher kein Fischereigesetz des Bundes, sondern neun zum Teil recht unterschiedliche Landesfischereigesetze sowie diese ergänzende bzw. durchführende Verordnungen. Die Gesetze unterscheiden sich unter anderem in Bezug auf die Voraussetzungen für die Ausstellung des Fischereidokumentes (Prüfung oder Unterweisung ohne Prüfung), die Bestimmungen für die Ausübung des Fischfangs durch Minderjährige und bezüglich Verwaltungsübertretungen und deren Strafdrohungen.

Folgende Grundsätze können für alle Bundesländer festgehalten werden:

  • Voraussetzung für das Fischen ist in der Regel der Besitz einer gültigen Fischerkarte oder Fischergastkarte und die Erlaubnis des Berechtigten, in dem jeweiligen Fischereirevier zu fischen (außer der Fischer ist selbst der Berechtigte).
  • Zuständig für die Ausstellung der Dokumente sind je nach Bundesland entweder die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate – für das Burgenland, die Steiermark, Kärnten und Tirol) oder die jeweiligen Landesfischereiverbände (für Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg).
  • Wer die Ausstellung einer (Jahres-)Fischerkarte erstmals beantragt, muss in der Regel einen Nachweis erbringen, dass er über die zur Ausübung des Fischfangs erforderlichen Kenntnisse verfügt. In den meisten Bundesländern wird dafür das Ablegen einer Prüfung verlangt (Burgenland, Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg), in Kärnten ist die Teilnahme an einer Unterweisung erforderlich.
  • Für die Erlangung einer Fischerkarte ist in den Landesgesetzen ein Mindestalter geregelt, das von 10 Jahren (Kärnten) über 12 (Oberösterreich, Salzburg) bzw. 14 Jahre (Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Wien).

Im Folgenden finden sich Links zu den fischereirechtlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer:

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion