Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union (Ministerebene) – oftmals auch nur als der Rat bezeichnet – ist das Organ der EU, das die Interessen der Mitgliedstaaten vertritt. Er erlässt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament Rechtsakte und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Somit sind der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament die gesetzgebenden Institutionen der EU. Da die Regierungen der Mitgliedstaaten auf demokratischem Wege gewählt sind, besitzt der Rat eine "indirekte demokratische Legitimation".

Hinweis

Der Rat der Europäischen Union, der Europäische Rat (Staats- und Regierungschefs) und der Europarat (kein EU-Organ) sind unterschiedliche Institutionen.

Die Aufgaben des Rats der Europäischen Union

  • Abstimmung und Verabschiedung von Rechtsvorschriften der EU  (gemeinsam mit dem Europäischen Parlament) auf Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission
  • Koordinierung der politischen Maßnahmen der EU-Länder
  • Abschluss internationaler Übereinkünfte zwischen der EU und anderen Staaten oder internationalen Organisationen
  • Genehmigung des Haushaltsplans der EU, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament 
  • Entwicklung der "Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU" auf Grundlage von Leitlinien des Europäischen Rates

Arbeitsweise

Im Rat treffen sich die Ministerinnen/Minister der 27 Mitgliedstaaten. Der Rat tritt in zehn thematisch unterschiedlichen Konstellationen zusammen, zu denen die Mitgliedsstaaten ihre jeweils zuständigen Ministerinnen/Minister entsenden. So vertreten z.B. der Bundesminister für Inneres und die Bundesministerin für Justiz Österreich, wenn der Rat zu den Themen "Justiz und Inneres" tagt.

Es gibt zehn dieser sogenannten Ratsformationen:

  • Allgemeine Angelegenheiten
  • Auswärtige Angelegenheiten
  • Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Bildung, Jugend, Kultur und Sport
  • Justiz und Inneres
  • Landwirtschaft und Fischerei
  • Umwelt
  • Verkehr, Telekommunikation und Energie
  • Wettbewerbsfähigkeit
  • Wirtschaft und Finanzen (einschließlich Haushalt)

Den Vorsitz des Rates der Europäischen Union übernimmt alle sechs Monate ein anderer Mitgliedstaat. Eine Ausnahme ist der "Rat für Auswärtige Angelegenheiten", wo der "Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik" den Vorsitz führt. Aufgrund des halbjährlichen Wechsels sprechen sich drei ratsvorsitzende Mitglieder über ein gemeinsames Arbeitsprogramm ab. Damit besitzt der Rat für den Zeitraum von 18 Monaten einen sogenannten "Dreiervorsitz".

Der aktuelle Dreiervorsitz besteht aus Spanien (Juli bis Dezember 2023), Belgien (Jänner bis Juni 2024) und Ungarn (Juli bis Dezember 2024). Österreich hatte zuletzt im zweiten Halbjahr 2018 den Ratsvorsitz inne. Eine Liste aller EU-Ratsvorsitze findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Beschlussfassung und Stimmgewichtung

Der Rat der Europäischen Union kennt unterschiedliche Abstimmungsarten und bildet auf vielfältige Weise Mehrheiten, um die Gesamtbevölkerung der EU möglichst umfassend abzubilden. Ob Rechtsvorschriften einstimmig, mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit beschlossen werden, ist grundsätzlich in den EU-Verträgen festgelegt.

Die meisten Rechtsakte werden mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Dafür ist eine sogenannte "doppelte Mehrheit" vorgesehen: 55 Prozent der Mitgliedstaaten (derzeit 15 Staaten), die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung der EU stellen. Für sensible Angelegenheiten wie Außenpolitik und Steuern ist hingegen Einstimmigkeit erforderlich.

Weiterführende Links

Rat der Europäischen Union (→ EU)

Rechtsgrundlage

Artikel 16 EU-Vertrag

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion