Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Notwendige Schritte für die Arbeit als unselbstständige Betreuungsperson

Allgemeine Informationen

Wenn Sie die betreuende Person unselbstständig beschäftigen wollen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:

  • Abschluss eines Arbeitsvertrags
  • Anmeldung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung

Voraussetzungen

Eine ausländische Staatsbürgerin/ein ausländischer Staatsbürger muss bereits im Vorfeld Folgendes erledigen:

Abschluss eines Arbeitsvertrags

Schließen Sie mit der Betreuungsperson einen Arbeitsvertrag ab.

Für Betreuungspersonen im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes gelten die arbeitsvertragsrechtlichen Bestimmungen (Urlaub, Krankheit, Pflegefreistellung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses etc.) des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes. Es ist der im Anhang dieses Gesetzes angeführte Dienstschein auszufüllen und von der Dienstnehmerin/dem Dienstnehmer und der Dienstgeberin/dem Dienstgeber zu unterschreiben. Es sind die Mindestlohntarife für Hausgehilfen und Hausangestellte zu beachten.

Das Hausbetreuungsgesetz sieht Arbeitszeitregelungen vor, die eine 24-Stunden-Betreuung ermöglichen. Nach einer Arbeitsperiode von höchstens 14 Tagen muss eine Freizeit von derselben Dauer folgen.

Anmeldung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung

Sie müssen die Betreuungsperson bei der zuständigen Sozialversicherung anmelden. Wenn Sie zum ersten Mal eine Arbeitnehmerin/einen Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie zuvor bei der Österreichischen Gesundheitskasse (→ ÖGK) eine Dienstgeberkontonummer beantragen.

Hinweis

Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber von Betreuungspersonen sind Privatpersonen und erhalten dadurch nicht den Status einer Unternehmerin/eines Unternehmers.

Fristen

vor Dienstantritt der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers

Zuständige Stelle

der Standort der Österreichischen Gesundheitskasse (→ ÖGK) des Ortes, an dem die 24-Stunden-Betreuung erfolgt

Verfahrensablauf

Die Anmeldung können Sie elektronisch über das Datensammelsystem ELDA (→ ELDA) des zuständigen Standortes der Österreichischen Gesundheitskasse (→ ÖGK) übermitteln. Wenn Sie die Anmeldung per Post bzw. per Fax durchführen möchten, bekommen Sie das entsprechende Anmeldeformular in jedem Standort der Österreichischen Gesundheitskasse bzw. wird es Ihnen auf Anfrage auch per Post zugesandt.

Erforderliche Unterlagen

  • Arbeitsvertrag
  • Dienstschein

Zusätzliche Informationen

Nähere Informationen finden sich auf USP.gv.at. auf den Seiten zur Anmeldung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, zu Fragen der Sozialversicherung und zu Fragen zur Steuerpflicht für unselbstständige Betreuungspersonen. Zur Nutzung von ELDA finden Sie Infos direkt auf der Website → ELDA

Bedenken Sie, dass Sie bei Beschäftigung einer unselbstständigen Betreuungsperson als Dienstgeberin/Dienstgeber gelten und verschiedene Verpflichtungen haben. Weitere Informationen zu Entgelt, Urlaub, Krankmeldung etc. finden sich im Kapitel "Mitarbeiter und Gesundheit" auf USP.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 30. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz