Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Mahnverfahren
Im Rahmen eines Mahnverfahrens erlässt das Gericht bei Geldforderungen bis 75.000 Euro ohne Verhandlung und ohne Vernehmung der beklagten Partei einen bedingten Zahlungsbefehl. Das Gericht prüft dabei zunächst nicht, ob die klagende Partei wirklich einen Anspruch auf Zahlung der Geldsumme gegen die beklagte Partei hat.
Hinweis
Nähere Informationen zum Thema "Anwaltspflicht" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Der Zahlungsbefehl trägt die Aufschrift "bedingter Zahlungsbefehl". Mit ihm wird der beklagten Partei aufgetragen, binnen 14 Tagen die Forderung samt Zinsen zu bezahlen oder binnen vier Wochen Einspruch zu erheben.
Achtung
Nur durch einen Einspruch wird der Zahlungsbefehl außer Kraft gesetzt. Wenn kein Einspruch gegen den Zahlungsbefehl erfolgt, wird er rechtskräftig – auch wenn die Forderung nicht zu Recht besteht. Die klagende Partei kann dann mittels Zwangsvollstreckung die Zahlung der eingemahnten Summe erzwingen.
Wenn die beklagte Partei der Forderung nachkommt und den Geldbetrag zuzüglich Kosten innerhalb der Frist bezahlt, ist das Verfahren abgeschlossen.
Soll nur die Kostenentscheidung alleine bekämpft werden, muss gegen diese ein Rekurs eingebracht werden.
Hinweis
Die gesamte zu zahlende Summe findet sich im letzten Absatz des Zahlungsbefehls.
Erhebt die beklagte Partei rechtzeitig Einspruch, tritt der Zahlungsbefehl außer Kraft und das Gericht lädt die Parteien zur mündlichen Verhandlung.
Tipp
Besteht die Forderung zum Teil zu Recht, sollten Sie noch während der Einspruchsfrist den Amtstag des Bezirksgerichts aufsuchen oder eine Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.
Weiterführende Links
Rechtsanwaltsverzeichnis (→ ÖRAK)
Zum Formular
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion