Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Geldüberweisungen
Tipp
Über Unterstützung bei Notfällen im Ausland informiert das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.
Zahlungskonto in Österreich
Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten ist es nicht mehr notwendig, mehrere Konten in unterschiedlichen Ländern zu halten, da Inhaberinnen/Inhaber österreichischer Zahlungskonten bargeldlose Euro-Zahlungen von diesem Konto innerhalb des gesamten SEPA-Raumes vornehmen können. Der SEPA-Raum umfasst alle EU-Länder sowie die EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen und die Nicht-EWR-Länder Andorra, Monaco, San Marino, Schweiz, Vatikan und Vereinigtes Königreich. Formell ist darauf zu achten, dass bei Überweisungen bzw. Lastschriften innerhalb des EWR lediglich die IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) des Zahlungsempfängers bzw. des Zahlers angegeben wird. Bei Überweisungen in alle anderen Länder ist entweder die IBAN oder die Kontonummer und der BIC (internationale Bankleitzahl) des Zahlungsempfängers anzugeben.
Unabhängig davon wird bei einem Aufenthalt im Ausland in der Praxis auch das Einräumen einer Zeichnungsberechtigung für eine Person mit Wohnsitz in Österreich empfohlen.
Außerdem ist der Bank auch der geänderte Wohnsitz im Ausland anzugeben und allenfalls eine Erklärung der Devisenausländereigenschaft abzugeben.
Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen
Banken dürfen für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro innerhalb der EU keine höheren Entgelte als für entsprechende Inlandszahlungen verlangen. Diese Entgeltgleichstellung gilt auch für Bankomatbehebungen und Kartenzahlungen in Euro.
Kommt es bei grenzüberschreitenden Zahlungen zu einer Währungsumrechnung, können jedoch Entgelte für die Währungsumrechnung anfallen. Für diese Währungsumrechnungsentgelte und für den anwendbaren Wechselkurs gelten besondere Informationspflichten. Diese Informationspflichten gelten sowohl, wenn die Währungsumrechnung direkt bei der Behebung oder der Bezahlung erfolgt, als auch wenn die Umrechnung erst im Zuge der Belastung des eigenen Kontos erfolgt.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen