Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Bäume und Sträucher

Schattenwurf durch Bäume und andere Pflanzen

Der Schattenwurf von Bäumen auf dem Nachbargrundstück ist grundsätzlich zu dulden.

Die Unterlassung des Wachsens von Ästen und deren Beseitigung kann jedoch begehrt werden, wenn

  • dabei das ortsübliche Maß überschritten wird und
  • die ortsübliche Benutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigt wird und
  • die Beeinträchtigung unzumutbar ist.

    Eine Ausnahme besteht, wenn die Bäume/Pflanzen unter dem Schutz bundes- oder landesgesetzlicher Regelungen stehen.

Das Einbringen einer Klage ist erst dann möglich, wenn zuvor eine gütliche Einigung (vor einer Schlichtungsstelle, mit Hilfe einer Mediatorin/eines Mediators oder im Rahmen eines prätorischen Vergleichs) versucht wurde.

Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.

Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich auf oesterreich.gv.at.

Über die Grenze wachsende Äste, Wurzeln etc.

Obst, das auf überhängenden Ästen wächst, darf gepflückt werden.

Die Eigentümerin/der Eigentümer selbst hat grundsätzlich keine Verpflichtung, über die Grenze hängende Äste, über die Grenze wachsende Wurzeln etc. zurückzuschneiden.

Äste, die über die Grundstücksgrenze wachsen, dürfen jedoch von derjenigen/demjenigen, auf deren/dessen Grundstück sie ragen, selbst geschnitten werden ("Überhangsrecht"). Dies erfolgt grundsätzlich auf eigene Kosten. Ausnahme: Bei drohender Gefahr, z.B. morsche Äste, die herabfallen könnten, trägt die Baumeigentümerin/der Baumeigentümer die Hälfte der Kosten.

Die Entfernung von Wurzeln und Ästen muss fachgerecht erfolgen. Die Pflanze muss geschont werden.

Bäume auf Grundstücksgrenzen

Eigentümerin/Eigentümer eines Baumes ist diejenige/derjenige, aus deren/dessen Boden der Stamm des Baumes ragt. Bäume, deren Stamm sich auf der Grenze von Grundstücken befindet ("Grenzbaum"), stehen im Miteigentum der Nachbarinnen/Nachbarn. Eine Miteigentümerin/ein Miteigentümer darf den Baum nicht ohne Einverständnis der/des anderen fällen lassen.

Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion