Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Sperrmüll
Was "Sperrmüll" ist bzw. was "sperrige Abfälle" sind, ist im jeweiligen Landesrecht (Bundesland) geregelt.
Ganz grundsätzlich handelt es sich um
- nicht gefährliche Siedlungsabfälle,
- die wegen ihrer Größe und Form nicht in die für die Sammlung der nicht gefährlichen Siedlungsabfälle bestimmten Müllsammelgefäße (z.B. Restmüllsäcke) passen
- (z.B. Matratzen, Sportartikel, Möbel, Bodenbeläge, große Kunststoffgegenstände).
Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz schreibt vor, dass Abfälle ausschließlich an befugte Abfallsammlerinnen/Abfallsammler oder Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler übergeben werden dürfen. Die Abgabe von Sperrmüll an informelle Sammlerinnen/Sammler ist unzulässig. Sperrmüll kann, je nach Regelung im Landesrecht, beim Mistplatz, Recyclinghof oder Altstoffsammelzentrum abgeben oder im Rahmen von Sperrmüllsammlungen der Gemeinde entsorgt werden.
Hinweis
Um Sperrmüll – außerhalb von fixen Sammelterminen – beseitigen zu lassen, ist meist ein gesonderter Termin mit der zuständigen Stelle zu vereinbaren. Die Sperrmüllabfuhr ist meistens kostenpflichtig.
Tipp
zur Abfallvermeidung: Wenn bestimmte Gegenstände noch "gut in Schuss" und verwendbar sind (z.B. Möbel), können diese – als Gebrauchtware – beispielsweise auch einer karitativen Einrichtung zur Verfügung gestellt oder auf einem Flohmarkt verkauft werden.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft