Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Ferialpraxis und Steuern
Ist die Ferialpraktikantin/der Ferialpraktikant angestellt, gilt folgendes: Dauert das Angestelltenverhältnis kürzer als ein Jahr und liegt die Bezahlung über der Geringfügigkeitsgrenze, sollte im darauf folgenden Jahr eine Arbeitnehmerveranlagung (umgangssprachlich auch Steuerausgleich oder Jahresausgleich genannt) durchgeführt werden.
Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Neu:Für Ferialpraktikantinnen/Ferialpraktikanten besteht der Vorteil des antraglosen Arbeitnehmerveranlagung (in Gutschriftsfällen) darin, dass keine Steuererklärung abgegeben werden muss. Zu viel bezahlte Steuer wird automatisch durch die Finanzverwaltung berechnet und überwiesen.
Arbeitet die Ferialpraktikantin/der Ferialpraktikant auf Basis eines freien Dienstvertrages oder von Werkverträgen, gilt folgendes: Ab einem Jahreseinkommen von 13.308 Euro (Einkünfte nur aufgrund von Werkverträgen und freien Dienstverträgen) bzw. 14.517 Euro, wenn auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte darin enthalten sind, muss eine Einkommensteuererklärung (USP) abgegeben werden.
Personen, die in Österreich als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer beschäftigt sind oder in Österreich Einkünfte beziehen, jedoch in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – beschränkt steuerpflichtig.
