Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Allgemeines zur Ferialpraxis
Um als Jugendliche/als Jugendlicher in den Ferien arbeiten zu dürfen, müssen prinzipiell folgende Voraussetzungen zutreffen:
- Alter: ab 15 Jahren
- Beendigung der allgemeinen Schulpflicht
Hinweis
Die Schulpflicht endet nach Beendigung der neunten Schulstufe mit dem Beginn der Sommerferien (Hauptferien).
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Minderjährige, die ihren 15. Geburtstag vor Beginn der Sommerferien, die auf die neunte Schulstufe folgen, feiern, gelten als Kinder im Sinne des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes. Erst mit Vollendung der Schulpflicht – mit Ferienbeginn – gelten sie als Jugendliche und dürfen ab diesem Zeitpunkt einen Ferialjob ausüben.
Personen unter 15 Jahren, die die Schulpflicht bereits beendet haben, dürfen nur im Rahmen von
- Lehrverhältnissen
- Besonderen "Ferialpraktika", die dazu dienen, während des Schuljahres versäumten Unterricht nachzuholen
- Pflichtpraktika nach dem Schulorganisationsgesetz
- Ausbildungsverhältnissen in der Teilqualifizierung oder der verlängerten Lehre
beschäftigt werden.
Dabei kommen die Vorschriften des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, die für Jugendliche gelten (Abschnitt 3 bis 5) zur Anwendung, obwohl diese Personen als Kinder im Sinne dieses Gesetzes gelten.
Links zu Jobbörsen für Praktika und Ferialjobs
- LOGO Jobbörse (→ LOGO jugendmanagement)
- akzente Jugendinfo Salzburg – Ferialjobs & Praktika (→ akzente Jugendinfo)
- FFG – Praktikabörse (Praktika in Naturwissenschaft und Technik) (→ FFG)
- StudentJob – Praktikum (→ StudentJob)
- praktikum.info
Weiterführende Links
- Jugendportal – Praktikum (→ Jugendportal)
- wienXtra-jugendinfo – Praktikum (→ wienXtra)
- Arbeit von Kindern und Jugendlichen (→ Arbeitsinspektion)
- Broschüre "Jugendliche – Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen" (→ Arbeitsinspektion)
- Ferialjob (→ AK)
- Informationen zum Thema "Ferialpraxis und Anmeldung zur Sozialversicherung" (→ ÖGK)
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz