Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Piercing und Tattoo
Personen, die sich piercen oder tätowieren lassen möchten, müssen schriftlich in die Behandlung einwilligen.
Grundsätzlich brauchen Personen unter 18 Jahren für ein Piercing zusätzlich die Zustimmung der Eltern. Diese Einwilligungspflicht entfällt bei Minderjährigen zwischen 14 und 18 Jahren, wenn zu erwarten ist, dass die gepiercte Stelle innerhalb von 24 Tagen heilt. Das Piercen von Minderjährigen unter 14 Jahren ist generell verboten.
Über die sachgerechte Nachbehandlung und mögliche Risiken, wie Allergien, Entzündungen und Narbenbildungen muss die zu piercende oder tätowierende Person – und erforderlichenfalls auch die/der Erziehungsberechtigte – informiert werden. Eine schriftliche Bestätigung über das Informationsgespräch ist erforderlich.
Das Tätowieren von Personen unter 16 Jahren ist verboten. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren brauchen die schriftliche Einwilligung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten.
Über die sachgerechte Nachbehandlung und mögliche Risiken, wie Allergien, Entzündungen und Narbenbildungen muss vor dem Tätowieren informiert werden. Eine schriftliche Bestätigung über das Informationsgespräch ist erforderlich.
Rechtsgrundlage
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion