Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Begriff "Arbeit"

Arbeit ist für die meisten Menschen ein elementarer Bestandteil ihres Lebens. Neben einem eigenen Einkommen und Unabhängigkeit verschafft ein Job Anerkennung und Gelegenheit zur persönlichen Entwicklung.

Eine Person, die die allgemeine Schulpflicht (das neunte Schuljahr) erfüllt hat und 15 Jahre alt ist, ist nach dem österreichischen Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz kein Kind mehr, sondern eine Jugendliche/ein Jugendlicher (bis zum 18. Geburtstag) und darf prinzipiell arbeiten. Davor gilt das gesetzliche Kinderarbeitsverbot (Ausnahmen gelten beispielsweise für leichte Arbeit im Familienbetrieb). Für ein Lehrverhältnis beträgt das Mindestalter 14 Jahre. Die allgemeine Schulpflicht muss aber jedenfalls beendet sein.

Das Ausbildungspflichtgesetz sieht darüber hinaus vor, dass jede Jugendliche/jeder Jugendliche nach der Pflichtschule verpflichtend an einer weiterführenden Bildung oder Berufsausbildung teilnimmt. ("AusBildung bis 18").

Eine Beschäftigung von Jugendlichen unter 18 Jahren ist im Sinne des Ausbildungspflichtgesetzes nur möglich, wenn Jugendliche bereits eine anerkannte Ausbildung aufweisen oder sich die Beschäftigung auf Ferialpraktika begrenzt. Eine grundsätzliche Ausnahme stellt die Lehrlingsausbildung dar. Außerdem ist eine Beschäftigung in Ausnahmefällen möglich, wenn sie als Ergebnis eines Beratungs- und Betreuungsprozesses durch das Arbeitsmarktservice oder das Jugendcoaching als sinnvoll erachtet und in einer Betreuungsvereinbarung bzw. einem Perspektivenplan gemeinsam vereinbart wird.

Arbeitsbedingungen sind in Österreich vor allem durch bestimmte Gesetze und Vereinbarungen geregelt (z.B. Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz, Kollektivverträge, Mindestlohntarif, Lehrlingsentschädigungen, Sozialversicherungsrecht, Ausländerbeschäftigung).

Im Rahmen der Ausbildungsgarantie für junge Erwachsene bis 25 Jahre verpflichtet sich die Bundesregierung, jungen Menschen, die keinen über die Pflichtschule hinausgehenden Abschluss erworben haben und nicht direkt auf eine betriebliche Lehrstelle vermittelt werden können, ein alternatives Qualifizierungsangebot zu machen. Dieses kann beispielsweise eine Ausbildung im Rahmen der überbetrieblichen Lehrausbildung (ÜBA) oder – falls nötig – eine vorbereitende Maßnahme sein. Nähere Auskünfte dazu gibt es beim Arbeitsmarktservice.

Informationen zur Berufswahl sowie Bewerbungstipps finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links 

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 28. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz